Nach der Sommerpause wollen sich die Nationalratspräsidenten daran machen. Sowie an den Ausbau der Minderheitenrechte.

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Wien - Wenn es überhaupt ein Ergebnis aus den beiden im Finale befindlichen Untersuchungsausschüssen gibt, mit dem alle Parteien leben können, dann dieses: Das schärfste parlamentarische Kontrollinstrument soll reformiert werden. Und auch die Minderheitenrechte im Hohen Haus sind zu überdenken. Wie das aussehen könnte, darüber gehen die Meinungen freilich weit auseinander.

Das Geschäftsordnungskommitee, das aus den drei Nationalratspräsidenten besteht, hat bereits eine Evaluierung in Auftrag gegeben, bei der das parlamentarische Prozedere in sämtlichen EU-Staaten beleuchtet wird. Während sich Rot, Grün, Blau und Orange dafür stark machen, dass künftig auch die Opposition per Minderheitenrecht einen Untersuchungsausschuss einsetzen können soll, befürchtet die ÖVP, dass damit einem "Dauer-Polit-Spektakel" Tür und Tor geöffnet wird. Der Zweite Nationalratspräsident, Michael Spindelegger, sagt zum Standard: "Wir wollen ein Best-Practice System. Im September werden die Ergebnisse der Evaluierung vorliegen. Unser Standpunkt ist: Aus den Erfahrungen Anderer unsere Schlüsse ziehen."

Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) verspricht, man werde sich in der zweiten Jahreshälfte intensiv mit allen parlamentarischen Minderheitenrechten auseinandersetzen. Besonders strittig ist laut Prammer etwa die Öffnung der Ausschüsse für die Medien: "Ich bin dafür, die Ausschüsse etwas mehr zu öffnen, weil dort interessante Debatten stattfinden." Und die waren auch bisher nicht geheim: Derzeit darf allerdings nur die Parlamentskorrespondenz darüber berichten. Ein komplettes Open House will auch Prammer nicht: "Natürlich muss man darüber nachdenken, welche Bereiche nicht öffentlich bleiben."

Die Präsidentin will zudem die Gestaltung der Fragestunden attraktiver machen: "Ich halte es nicht für sinnvoll, dass jeder Minister bereits alle Fragen kennen muss." Da trifft sie sich mit der Dritten Präsidentin, Eva Glawischnig (Grüne), die sich puncto verbesserter Minderheitenrechte aber pessimistisch gibt: "Die ÖVP sprach sich bisher im Geschäftsordnungskomitee dafür aus, das Rederecht für die Opposition zu beschränken: Geht es nach den Schwarzen, soll künftig nicht mehr der Reihe nach, sondern nach Fraktionsgröße die Redezeit vergeben werden."

Andererseits überlegt die ÖVP auch, die Einschaltung des Rechnungshofes künftig auch der Opposition zu gestatten. Und die SPÖ will die Anträge der Opposition nicht mehr länger in den Ausschüssen verschimmeln lassen, indem man ihnen zeitliche Limits verpasst. Durchaus einig sind die Parteien, dass Bürgerpetitionen künftig auch über eine Legislaturperiode und Ausschussberichte auch über die Sommerpause in Verhandlung bleiben sollen.

Jurist Andreas Nödl, Anwalt von Rüstungslobbyist Erhard Steininger, gibt für die Reform der U-Ausschüsse jedenfalls zu bedenken: Mit einem stärkeren Untersuchungsrecht stünde man international "ganz anders da". Dann werde sich nämlich jedes Unternehmen, das mit der Republik zusammenarbeitet, überlegen, dass es sehr schnell mit unkalkulierbarer Parteipolitik konfrontiert werden kann. Bei seinem Mandanten Steininger habe sich gezeigt: "Da ist x-Mal bei Weitem über das Ziel hinaus geschossen worden." (von Karin Moser und Nina Weißensteiner/DER STANDARD, Printausgabe, 3.7.2007)