Schäuble drängt seit Monaten auf eine gesetzliche Regelung, durch die den Sicherheitsbehörden die Durchsuchung von Computern per Datenleitung ermöglicht werden soll. Er sieht darin ein wichtiges Element im Kampf gegen den Terrorismus. Bei der SPD stößt er damit jedoch auf erbitterten Widerstand unter anderem wegen verfassungsrechtlicher Zweifel. Zypries-Sprecherin Schmierer sagte, die Fragen des Ministeriums bezögen sich auf den verfassungsrechtlich garantierten Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung der Bürger.
Urteil
Dazu wird für März 2008 ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet, das über die Erlaubnis für Online-Durchsuchungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz entscheiden will. Während die SPD dafür plädiert, dieses Urteil abzuwarten, will Schäuble schneller vorgehen. "So lange können wir ... nicht warten", sagte er der Zeitung. Nach Schmierers Angaben befindet sich sein Gesetzentwurf zurzeit in der Abstimmung unter den Ressorts. Die Vorlage eines Entwurfs ohne Zustimmung der Beteiligten im Kabinett wäre ein sehr ungewöhnliches Verfahren.
Unstrittig
Strittig ist, ob das Thema Online-Durchsuchungen aus dem Entwurf Schäubles zunächst ausgeklammert werden soll, der aus sonst weitgehend unstrittigen Elementen besteht. Dabei geht es um die Neuregelung von Aufgaben des Bundeskriminalamtes, die durch die Föderalismusreform festgelegt wurden. Schäuble hat mit Vorstößen etwa zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren mehrfach den Unmut der SPD auf sich gezogen. (apa)