Wien - Das umstrittene Bildungsdokumentationsgesetz soll entschärft werden. Laut einer derzeit in Begutachtung befindlichen Novelle sollen die Daten von den Schulen nun nicht mehr dem Unterrichtsministerium, sondern der Statistik Austria übermittelt werden. Das Ministerium erhält nur mehr verschlüsselte Daten. Außerdem entfallen mögliche Abfrageberechtigungen für andere Behörden ersatzlos, und nicht mehr alle Daten werden 60 Jahre lang gespeichert.

Durch das Bildungsdokumentationsgesetz sollen Daten sämtlicher Schüler bzw. Studenten gesammelt und für die Bildungsplanung verfügbar gemacht werden. Gefragt wird etwa nach Sozialversicherungsnummer, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl und Anschrift, Beginn- und Beendigungsdatum der jeweiligen Ausbildung, erstem Jahr der allgemeinen Schulpflicht, einem etwaigen sonderpädagogischen Förderbedarf und der Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler.

Kein Zugriff mehr durch andere Behörden

Ersatzlos entfallen sollen die umstrittenen Abfragemöglichkeiten für andere Behörden - etwa für das für den Familienlastenausgleichsfonds zuständige Gesundheitsministerium bzw. Gerichte in Unterhaltsverfahren. Entsprechende Anfragen der Behörden seien bisher ohnehin nie gestellt worden, heißt es in den Erläuterungen. Künftig "verbleibt einzig und allein die Möglichkeit der Einräumung von rein statistischen Abfragen ohne Personenbezug für die Schulbehörden des Bundes".

Personenbezogene Daten sollen auch nicht mehr generell 60 Jahre gespeichert werden. Vielmehr soll nach dem Zweck differenziert werden: Laut Erläuterungen werde zwar hinsichtlich der Dauer des Schulbesuchs und des Schulabschlusses eine 60-jährige Speicherung im Hinblick auf die Gewährleistung pensionsrechtlicher Ansprüche nötig sein. Die Sozialversicherungsnummer werde man aber in den Evidenzen der einzelnen Bildungseinrichtungen nach Beendigung der Ausbildung löschen können. (APA)