Durch das Bildungsdokumentationsgesetz sollen Daten sämtlicher Schüler bzw. Studenten gesammelt und für die Bildungsplanung verfügbar gemacht werden. Gefragt wird etwa nach Sozialversicherungsnummer, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Postleitzahl und Anschrift, Beginn- und Beendigungsdatum der jeweiligen Ausbildung, erstem Jahr der allgemeinen Schulpflicht, einem etwaigen sonderpädagogischen Förderbedarf und der Eigenschaft als ordentlicher oder außerordentlicher Schüler.
Kein Zugriff mehr durch andere Behörden
Ersatzlos entfallen sollen die umstrittenen Abfragemöglichkeiten für andere Behörden - etwa für das für den Familienlastenausgleichsfonds zuständige Gesundheitsministerium bzw. Gerichte in Unterhaltsverfahren. Entsprechende Anfragen der Behörden seien bisher ohnehin nie gestellt worden, heißt es in den Erläuterungen. Künftig "verbleibt einzig und allein die Möglichkeit der Einräumung von rein statistischen Abfragen ohne Personenbezug für die Schulbehörden des Bundes".