Samo Kobenter ab Juli "Wiener Zeitung"-Herausgeber
"Die Wiener Zeitung will sich für die Zukunft rüsten", kündigt Bundespressedienst-Chef und langjähriger STANDARD- Innenpolitikredakteur Veränderungen an
Redaktion
,
Die Wiener Zeitung baut ihre Führungsetage weiter um. Der Bundespressedienst-Chef und langjährige STANDARD-Innenpolitikredakteur Samo Kobenter wird mit 1. Juli neuer Herausgeber des Regierungsblatts.
Die Funktion ist strategisch zu bewerten: Bisher schien als Herausgeber die Republik Österreich auf. "Die Wiener Zeitung will sich für die Zukunft rüsten", kündigt Kobenter gröbere Veränderungen an.
Eine Klage der Presse gegen das Monopol auf die Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen wurde zwar in erster Instanz abgewiesen, könnte aber bis zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen. Dass es auch danach eine "Wiener Zeitung" geben wird, gibt ist Kobenter überzeugt. "Die Wiener Zeitung kann sich behaupten, egal wie das Urteil lauten wird."
Zum umstrittenen Chefredakteur Andreas Unterberger befragt, verweist Kobenter auf dessen Vertragsende 2010. Dem Bundespressedienst bleibt der neue Herausgeber erhalten.
"Herausgeberin der Wiener Zeitung war und bleibt die Republik
Österreich", teilte das Bundeskanzleramt am Dienstag mit. Diese Funktion wurde immer von einem Organ des Bundes - dem Bundeskanzler oder seinem Vertreter - wahrgenommen. "Auf Grund der Neubesetzung der Leitung des Bundespressedienstes wurde nunmehr
dessen Leiter ermächtigt und beauftragt, für den Bundeskanzler die
gesetzlich dem Bund zugeschriebene Herausgeberfunktion bei der Wiener
Zeitung wahrzunehmen", heißt es in einer Aussendung. (prie/red/DER STANDARD; Printausgabe, 26.6.2007)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.