"Der Landeshauptmann, Abgeordneter Gumpinger und ich haben nach der Entscheidung des Gerichts umgehend die nächsten Schritte beraten." Damit "keine politische Belastung für die ÖVP-Oberösterreich" entstehe, erklärte Strugl. Die schriftliche Mitteilung, für die Dauer des Verfahrens das ÖVP-Mandat abzugeben, legte Gumpinger auch bereits am Freitag vor.
Geld behalten
Dem 51-Jährigen wird vorgehalten, in seiner Funktion als Obmann des Vereins "Eine Welt - Oberösterreichische Landlerhilfe" 27 Moldawiern zur Einreise nach Österreich und weiter nach Italien verholfen zu haben. Dafür soll er 450 Euro pro Person verlangt haben. Weiters besteht der Verdacht, 19.000 Euro veruntreut zu haben. Es handele sich laut Staatsanwaltschaft um Aufwandsentschädigungen für moldawische Staatsangehörige, deren Visa-Anträge in erster Instanz abgewiesen worden waren. Dieses Geld sei nicht an die Betroffenen weitergeleitet worden.
"Ich habe nichts Unrechtes getan", versicherte Gumpinger am Freitag erneut. Bestärkt wird er in dem Gefühl, da "ein Großteil der bisher im Raum stehenden Verdächtigungen" sich nicht bewahrheitet hätten. In Teilbereichen sei es bereits zur Einstellung von Verfahren gekommen. Ursprünglich hielt ihm der Untersuchungsrichter "gewerbsmäßige Schlepperei" von rund 1000 Personen als "Mitglied einer kriminellen Vereinigung" vor. Auch der Verdacht des "schweren Betrugs" und der "Fälschung von besonders geschützten Urkunden" (Reisepässe) wurde erhoben.
Belastende Aussage
Der jetzige Strafantrag beruhe nur auf Aussagen einer mittlerweile verurteilten Moldawierin, meint der Landlerhilfe-Obmann. Diese hatte ihn in ihrem Schlepper-Prozess im Sommer 2006 belastet. Daraufhin wurden die Ermittlungen gegen den ÖVP-Politiker aufgenommen.