Wien - Die neue Haus- und Platzordnung auf dem 24. Wiener Donauinselfest wird von den Organisatoren durchgesetzt: Mit Schwerpunktkontrollen und Stichproben soll das Verbot harter Alkoholika für Jugendliche kontrolliert werden. So wird mehrmals täglich für zirka eine halbe Stunde der Inselzugang bei den U-Bahnen gesperrt und die Taschen der heranströmenden Besucher durchsucht.

Für diese Aufgabe wurden von den Organisatoren, der Wiener SPÖ, eigens 20 private Sicherheitsleute zusätzlich angeheuert. Diese unternehmen in Teams zu je zehn Mann überdies Rundgänge auf dem Festivalgelände, um die Einhaltung der Ordnung zu überwachen. Insgesamt sind für das Fest 400 Wachleute im Einsatz.

Besucher sind verständnisvoll

Die Reaktion der Besucher sei bisher "sehr verständnisvoll", unterstrich Donauinselfestprojektleiter Sascha Kostelecky gegenüber der APA. Bis zum Nachmittag seien bereits 6.000 Personen überprüft worden.

Ein Lokalaugenschein bei den Schwerpunktkontrollen in Nähe der U-Bahn-Ausgänge offenbart allerdings ein Dilemma der Regelung: Die "ertappten Übeltäter" zeigten sich zwar meist gelassen ob der Kontrollen, entschieden sich dann aber, ihre mitgebrachten Alkoholika im Eiltempo auszutrinken, bevor sie das Festivalgelände betraten.

Neben den Besuchern werden auch die Gastronomiebetriebe überprüft. Diese müssen sich an die geltenden Bestimmungen halten und zum Beispiel keinen Alkohol an Personen unter 16 Jahren ausschenken. Auch müssen sie ein Jugendgetränk zu 1,50 Euro je halber Liter anbieten.

Komatrinkende können weggeschickt werden

In der neuen Hausordnung, die als Reaktion auf die Diskussion um "Komatrinken" von Jugendlichen erlassen wurde, heißt es: "Gem. § 11 WrJSCHG 2002 (Wiener Jugendschutzgesetz, Anm.) ist es Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres generell untersagt, alkoholische Getränke an allgemein zugänglichen Orten und/oder bei öffentlichen Veranstaltungen zu erwerben und/oder zu konsumieren." Auch ist der übermäßige Alkoholkonsum am Festareal generell untersagt: "Der Veranstalter behält sich vor, stark alkoholisierte Personen, die für sich selbst und/oder Dritte eine Gefährdung darstellen, des Veranstaltungsareals zu verweisen." (APA)