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"Einstweilige Verfügung" gegen Telekom-Werbung
Unterlassungsklage von Tele2 eingereicht
Der Mobilfunkanbieter Tele2 hat im Streit um
irreführende Werbung gegen den Konkurrenten Telekom Austria (TA)
einen Zwischensieg errungen: Die Telekom Austria darf das Produkt
"aon Speed Flat" per "Einstweiliger Verfügung" nicht mehr mit einem
Preis von 10 Euro bewerben. In der Werbung werde nicht angegeben,
dass der Preis nach sechs Monaten auf 49,90 Euro steige. Diese
Entscheidung habe das Handelsgericht Wien gefällt, teilte Tele2 am
Freitag mit. Weiters untersage das Handelsgericht der TA vorerst auch die
Behauptung, dass "nur die ADSL-Technologie von "AON Speed' eine
ungeteilte und konstante Bandbreite ermöglicht", da dieselbe
Technologie auch von anderen Anbietern in Österreich angeboten werde.
Tele2 hatte eigenen Angaben im Mai dieses Jahres zufolge beim
Handelsgericht Wien Klage auf Unterlassung irreführender Werbung (lt.
UGW §2) gegen die Telekom Austria eingereicht. (APA)