Die Verfassungsrichter mit Präsident Karl Korinek in der Mitte verlangen eine Reparatur der Schenkungssteuer.

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Wien - Vererben und Schenken könnte in Österreich ab August nächsten Jahres taxfrei gehen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einem am Freitag publizierten Erkenntnis die Schenkungssteuer als verfassungswidrig aufgehoben. Begründung: Die zur Berechnung der Steuer herangezogenen Einheitswerte von Grundstücken (siehe Wissen ) seien nicht geeignet, die reale Wertentwicklung angemessen abzubilden.

Bereits Anfang März haben die Höchstrichter (siehe auch Hintergrundbericht) die Erbschaftssteuer wegen Gleichheitswidrigkeit aufgehoben. Die Regierung hat nun bis 31. Juli 2008 Zeit, das Gesetz zu reparieren. Sollte dies nicht passieren, würden Erbschafts- und Schenkungssteuer, die dem Finanzminister im Vorjahr 132 Millionen Euro gebracht haben, einfach auslaufen.

"Bagatellsteuer"

Während SP und Grüne für eine Reparatur des Gesetzes eintreten, wollen VP, BZÖ, FPÖ und verschiedene Wirtschaftsverbände diese als "Bagatellsteuer" titulierte Einnahme einfach gestrichen wissen.

Vizekanzler und Finanzminister Wilhelm Molterer (VP) zeigte sich am Freitag "wenig überrascht" vom Richterspruch. "Die Schenkungssteuer wird wie die Erbschaftssteuer am 31. 7. 2008 auslaufen", sagte Molterer. Um Missbrauch zu verhindern, sollen zeitgerecht Lösungen gefunden werden. Überlegt wird laut Insidern, Schenkungen künftig der Einkommenssteuer zu unterwerfen. Derzeit gibt es im Einkommensteuergesetz sieben Einkunftsarten, die um eine achte (Schenkungen) ergänzt werden könnten.

Ökonomen wie Margit Schratzenstaller vom Wirtschaftsforschungsinstitut halten nichts davon. Im Gespräch mit dem STANDARD verwies die Steuerexpertin auf den Progressionseffekt, den so eine Maßnahme bei der Einkommenssteuer hätte: "Da wäre der Grenzsteuersatz von 50 Prozent bald erreicht."

"Bedauerlich"

Sollten niedrigere Steuersätze angewendet werden, könnte man es gleich bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer belassen, zumal auch der VfGH nichts gegen die Steuer an sich habe. Schratzenstaller: "Es ist bedauerlich, dass man sich ohne Not einer Möglichkeit beraubt, eine Gegenfinanzierung für die notwendige Entlastung des Faktors Arbeit zu haben."

Anlassfall für das Verfahren gegen die Schenkungssteuer war eine Beschwerde gegen einen Steuerbescheid des Unabhängigen Finanzsenates Linz. Die Beschwerdeführerin hätte für ein Sporthotel Schenkungssteuer von knapp 38.000 Euro zahlen sollen, sah damit jedoch das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums und den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt. (Günther Strobl, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23./24.6.2007)