Wien - Gut 14 Tage nach der Wahl der neuen Volksanwälte ruft die FPÖ in dieser Causa nun den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Die Partei sieht einen Verfassungsbruch, weil ein Vorschlag mit einem FPÖ-Kandidaten nicht zur Abstimmung im Hauptausschuss zugelassen worden war. Er erwarte sich, dass der VfGH "diesen faktischen Bescheid", den Nationalrats-Präsidentin Barbara Prammer (S) "vollzogen" habe, auch behandelt und festhält, dass "das nicht im Sinne des Verfassungsgesetzes gelaufen ist", sagt FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache am Mittwoch im Ö1-"Abendjournal".

Stimmenrückstand

Das Gesetz sieht lediglich vor, dass die drei mandatsstärksten Fraktionen je einen Posten in der Volksanwaltschaft stellen sollen. Nach der letzten Wahl war nun erstmals ein Mandatsgleichstand zwischen der dritt- (Grüne) und viertstärksten Partei (FPÖ) entstanden. Die Freiheitlichen sahen sich daher trotz ihres Stimmenrückstandes gegenüber den Grünen berechtigt, im Hauptausschuss des Nationalrates ebenfalls einen Wahl-Vorschlag einzubringen.

Prammer hatte sich aber dem Vorschlag des Legislativdienstes angeschlossen, da keine Einigkeit zwischen den Fraktionen über die jeweilige Rechtsposition erzielt werden konnte. Die Parlamentsjuristen hatten sich auf ein Gutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt berufen, das die drittstärkste Partei an Stimmen als allein nominierungsberechtigt sah. Am 5. Juni Juni sind dann im Nationalrat Peter Kostelka, Maria Fekter und eben die Grüne Terezija Stoisits für den Posten der Volksanwälte mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen gewählt worden. (APA)