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Foto: AP/Bob Edme
Brüssel - Österreich hat ebenso wie Deutschland derzeit zwar keinen gesetzlich verankerten Mindestlohn, in der EU sind solche Regelungen aber in 20 der 27 Mitgliedstaaten in Kraft. Die Unterschiede zwischen den - meist "alten" und "neuen" - Mitgliedstaaten sind dabei enorm, geht aus Berechnungen des Statistikamtes der EU, Eurostat, hervor, die am Montag veröffentlicht wurden. Während der gesetzliche Mindestlohn im Jänner 2007 in Bulgarien 92 Euro im Monat betrug, lag er in Luxemburg siebzehnmal höher bei 1.570 Euro.

Umgerechnet in Kaufkraftstandards (KKS, eine Art Kunstwährung, durch die Preisniveauunterschiede zwischen den Ländern eliminiert werden) betrug der Unterschied zwischen den "reichsten" Mindestverdienern in Luxemburg und den "ärmsten" in Rumänien immer noch das siebenfache. Der Anteil der Arbeitnehmer, die nur den Mindestlohn verdienen, liegt zwischen 0,8 Prozent in Spanien und 16,8 Prozent in Frankreich.

Laut Eurostat lassen sich die Länder in drei Gruppen unterteilen: jene neun Mitgliedstaaten (Rumänien, Bulgarien, Litauen, Lettland, Slowakei, Estland, Polen, Ungarn, Tschechien), in denen der Mindestlohn unter 300 Euro bzw. in KKS unter 500 Euro liegt; fünf Länder, darunter Portugal, Slowenien, Spanien, Griechenland und Malta, mit Summen unter 700 Euro bzw. nach KKS rund 800 Euro; und schließlich die Gruppe der sechs Länder (Irland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Großbritannien und Luxemburg), wo der Mindestlohn über 1.200 Euro bzw. in KKS über 1.100 liegt. In den USA belief sich der auf Bundesebene geltende Mindestlohn im Jänner 2007 im Vergleich dazu auf 676 Euro. (APA)