Brüssel - Österreich hat ebenso wie Deutschland derzeit zwar keinen gesetzlich
verankerten Mindestlohn, in der EU sind solche Regelungen aber in 20 der 27
Mitgliedstaaten in Kraft. Die Unterschiede zwischen den - meist "alten" und
"neuen" - Mitgliedstaaten sind dabei enorm, geht aus Berechnungen des
Statistikamtes der EU, Eurostat, hervor, die am Montag veröffentlicht wurden.
Während der gesetzliche Mindestlohn im Jänner 2007 in Bulgarien 92 Euro im
Monat betrug, lag er in Luxemburg siebzehnmal höher bei 1.570 Euro.
Umgerechnet in Kaufkraftstandards (KKS, eine Art Kunstwährung, durch die
Preisniveauunterschiede zwischen den Ländern eliminiert werden) betrug der
Unterschied zwischen den "reichsten" Mindestverdienern in Luxemburg und den
"ärmsten" in Rumänien immer noch das siebenfache. Der Anteil der
Arbeitnehmer, die nur den Mindestlohn verdienen, liegt zwischen 0,8 Prozent in
Spanien und 16,8 Prozent in Frankreich.
Laut Eurostat lassen sich die Länder in drei Gruppen unterteilen: jene neun
Mitgliedstaaten (Rumänien, Bulgarien, Litauen, Lettland, Slowakei, Estland, Polen,
Ungarn, Tschechien), in denen der Mindestlohn unter 300 Euro bzw. in KKS unter
500 Euro liegt; fünf Länder, darunter Portugal, Slowenien, Spanien, Griechenland
und Malta, mit Summen unter 700 Euro bzw. nach KKS rund 800 Euro; und
schließlich die Gruppe der sechs Länder (Irland, Frankreich, Belgien, Niederlande,
Großbritannien und Luxemburg), wo der Mindestlohn über 1.200 Euro bzw. in
KKS über 1.100 liegt. In den USA belief sich der auf Bundesebene geltende
Mindestlohn im Jänner 2007 im Vergleich dazu auf 676 Euro. (APA)