Wien - Neue Erkenntnisse gibt es im Fall jenes Mannes, der am vergangenen Montag in einem Gemeindebau in Wien-Favoriten mit einem Luftdruckgewehr auf einen spielenden Achtjährigen schoss, nachdem er zuvor bereits auf zwei Kinder und einen Freund gefeuert hatte. Ein zweiter Mann wurde als möglicher Bestimmungstäter auf freiem Fuß angezeigt. Er soll unmittelbar neben dem 26-Jährigen gesessen sein, bevor dieser sein Opfer ins Visier nahm, und diesen mit den Worten "Schieß auf den Bladen!" zum Waffengebrauch aufgefordert haben.

Unterdessen wurde im Wiener Straflandesgericht über den drogenabhängigen, mehrfach vorbestraften Schützen die U-Haft verhängt. Als Haftgrund wurde Tatbegehungsgefahr angenommen. Der Mann dürfte wiederholt auf spielende Kinder geschossen haben, weil er sich vom Lärm der Halbwüchsigen gestört fühlte.

Drei Zentimeter tiefe Wunde

Die Staatsanwaltschaft Wien führt gegen den Mann ein Verfahren wegen versuchter absichtlicher schwerer Körperverletzung, gab Pressesprecher Gerhard Jarosch Freitagmittag auf APA-Anfrage bekannt. Ein gerichtsmedizinisches Gutachten soll Aufschluss über den Verletzungsgrad des acht Jahre alten Buben geben, dem ein Projektil drei Zentimeter tief in die linke Brust eingedrungen war. Nächster Haftprüfungstermin für den geständigen Schützen ist der 28. Juni.

Die gerichtliche Voruntersuchung dürfte sich nicht sehr umfangreich gestalten. Im Grauen Haus hieß es am Freitag, die Hauptverhandlung könnte möglicherweise bereits im Spätsommer über die Bühne gehen. Sollte es bei dem von der Anklagebehörde angenommenen Delikt bleiben, droht dem 26-Jährigen eine Freiheitsstrafe zwischen einem und fünf Jahren. Ob sein Bekannter als Beteiligungstäter tatsächlich mit auf die Anklagebank muss, hängt vom Ergebnis des Vorverfahrens ab. (APA)