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6500 Designs aus Österreich sind in Alicante registriert, darunter Klositze der Firma Eisl, Schmuck von Frey Wille, die Meinl-Tasse, das Spar-Maskottchen und die Paris-Hilton-Proseccodose vom Ischgler Hotelier Günther Aloys.

Foto: APA/EPA/Oerlikon

6500 Designs aus Österreich sind in Alicante registriert, darunter Klositze der Firma Eisl, Schmuck von Frey Wille, die Meinl-Tasse, das Spar-Maskottchen und die Paris-Hilton-Proseccodose vom Ischgler Hotelier Günther Aloys.

Collage: STANDARD/Karl Lux
An die 250.000 Designs sind derzeit beim Europäischen Markenamt in Alicante registriert. Seit die Europäische Union im April 2003 die Möglichkeit geschaffen hat, die äußere Erscheinungsform von Erzeugnissen einfach und effektiv zu schützen, kommen jährlich ungefähr 15.000 neue Designs hinzu – als Schutz vor Nachahmung, als Unternehmenspolitik, für den Wettbewerbsvorsprung und fürs Prestige. Auch schützen Anmeldungen vor dem Vorwurf, man sei selbst Nachahmer.

Interesse besteht für viele Branchen. So ist der iPod einer von derzeit 203 eingetragenen MP3-Playern. Toyota hat 410 Abbildungen seiner Modelle, vom Spoiler bis zum gesamten Auto, nach Alicante übermittelt. Alleine die "Design Factory" Alessi versucht durch bisher 230 Anmeldungen das Design ihrer Produkte, vom Salzstreuer bis zur Espressomaschine, vor Nachahmung zu schützen. Auch Bekleidungsunternehmer schützten zunehmend ihre neuen Kreationen. Österreich rangiert mit 6500 Anmeldungen unter Berücksichtigung seiner Größe im Mittelfeld.

Registriertes Design

Ein registriertes Design gewährt dem Inhaber das ausschließliche Recht, das Design zu verwenden und Dritten die Benutzung ohne seine Zustimmung zu verbieten. Geschützt wird dabei immer nur die äußere Erscheinungsform eines Erzeugnisses, nicht aber technische Eigenschaften oder das Material des Produkts. Der Schutz erstreckt sich auf das gesamte EU-Gebiet. Angemeldet kann jedes Erzeugnis werden, das die Kriterien der Neuheit und Eigenart erfüllt. Bei der Anmeldung prüft das Amt selbst dies nicht, sondern registriert ohne inhaltliche Prüfung und veröffentlicht die bei der Anmeldung beizulegenden Photos oder graphischen Darstellungen im Internet
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Nichtigkeitsverfahren

Im Registrierungsverfahren ist es nicht möglich, sich gegen die Eintragung eines Designs zu wehren, doch nach der Eintragung kann dies durch einen Antrag auf Nichtigkeit erfolgen. In diesem Nichtigkeitsverfahren wird darüber entschieden, ob das eingetragene Geschmackmuster tatsächlich die Kriterien der Neuheit und Eigenart erfüllt und sich von bereits existierenden Erzeugnissen erkennbar unterscheidet. Neuheit ist dann gegeben, wenn der Gegenstand mit keinem vorbekannten identisch ist oder wenn sich die Merkmale nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheiden. Eigenart bedeutet, dass sich das neue Design im Gesamteindruck von bestehenden Designs unterscheiden muss. Was Neuheit und Eigenart aber tatsächlich und konkret ist, ist immer nur im Einzelfall erklärbar. Grundsätzlich gilt: In Bereichen, in denen die Formen und Gestaltungen zahlreich und erschöpfend vorhanden sind, ist Neuheit schwerer zu erreichen. Geschützt ist ein Design zunächst für fünf Jahre, Verlängerungen bis zu maximal 25 Jahren sind möglich. Die Gebühren für die Eintragung und Bekanntmachung betragen 350 Euro. Für Sammelanmeldungen gibt es Rabatte.

Einheitliche Spruchpraxis

Wie im EU-Markensystem sind zur einheitlichen Rechtsdurchsetzung, neben der Einrichtung der zentralen Registrierungsstelle in Alicante, von jedem einzelnen Mitgliedsland Gerichte zu benennen, die für die Durchsetzung des europäischen Designschutzes vorgesehen sind. Eine für ganz Europa einheitliche Spruchpraxis und damit Rechtssicherheit soll sich auch aufgrund des Nichtigkeitsverfahrens bei bestehenden älteren Rechten zentral in Alicante entwickeln. (Elke Hule, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 13.6.2007)