Nötig ist der Finanzausgleich, weil Länder und Gemeinden laut Verfassung zahlreiche Aufgaben übernehmen müssen, aber besonders die Länder praktisch keine eigenen Steuereinnahmen haben (95 Prozent der Staatseinnahmen kassiert in Österreich der Bund). Der Bund reicht daher pro Jahr mehr als 26 Mrd. Euro an die anderen Gebietskörperschaften (und die EU) weiter - und zwar in Form von so genannten "Ertragsanteilen" (16 Mrd. Euro 2005) und teilweise zweckgebundenen "Transferzahlungen" (zehn Mrd. Euro 2007).
Positionen abgesteckt
Bund, Länder und Gemeinden haben ihre Positionen zu den Gesprächen bereits in den vergangenen Wochen abgesteckt: So beklagte der Vorarlberger Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP) die steigende Mehrbelastung der Länder und Gemeinden seit dem letzten Finanzausgleich um per Saldo 700 Mio. Euro pro Jahr. Starke Kostentreiber waren demnach die Krankenhaus-Finanzierung und der Sozialbereich. Die Länder fordern daher unter anderem die Valorisierung des gedeckelten Bundes-Beitrags zu Krankenhäusern und Bundesstraßen.
Molterer und sein Staatssekretär Christoph Matznetter (S) halten dem entgegen, dass auch Länder und Gemeinden an den dank guter Konjunktur steigenden Steuereinnahmen kräftig mitverdienen. Demnach kassieren Länder und Gemeinden in der laufenden FAG-Periode (2005 bis 2008) in Summe um 2,7 Mrd. Euro mehr an Ertragsanteilen.
Unterschiedliche Interessen
Mit teils unterschiedlichen Interessen gehen wie immer Städte und Gemeinden in die Verhandlungen. Grund: Die großen Ballungsräume erhalten durch den "abgestuften Bevölkerungsschlüssel" tendenziell mehr Geld pro Einwohner, als die kleinen Landgemeinden. Begründet wird dies mit dem größeren Aufgabenbereich der Städte, die auch Dienstleistungen für ihr ländliches Umfeld finanzieren müssen.