Eine Veröffentlichung würde die neuerlichen Ermittlungen zur Aufklärung des Anschlags gefährden, hieß es zur Begründung. Die taz erwägt nun eine Klage gegen die Weigerung, wie das Blatt am Dienstag berichtete.
Hintergrund ist die durch Michael Buback, den Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts, ausgelöste Diskussion über die bis heute ungeklärte Frage, wer damals bei dem Attentat in Karlsruhe die tödlichen Schüsse abgefeuert hat. Als unmittelbar Beteiligte galten bisher Christian Klar, Knut Folkerts und Günther Sonnenberg - die genauen Tatbeiträge blieben aber offen.
Der Ex-Terrorist Peter-Jürgen Boock brachte vor einigen Wochen Stefan Wisniewski als möglichen Schützen ins Gespräch. Seitdem ermittelt die Bundesanwaltschaft erneut gegen den Ex-Terroristen. Michael Buback verwies zudem auf in den Urteilen nicht auftauchende Zeugenaussagen, wonach auch eine Frau geschossen haben könnte - was den Verdacht auf die vier Wochen nach dem Anschlag mit der Tatwaffe festgenommene Verena Becker lenkte.
Weil damit die damaligen Urteile gegen Folkerts (1980) und Klar (1985) immer stärker in den Mittelpunkt des Interesses rückten, beantragten Dutzende von Medienvertretern Abschriften bei der Bundesanwaltschaft, die von Gesetzes wegen die Aktenhoheit über die nicht veröffentlichten Entscheidungen hat.
Die Ablehnung dieser Anträge begründete Generalbundesanwältin Monika Harms nun damit, dass Zeugenaussagen durch neuerliche Medienberichte beeinflusst und damit wertlos werden könnten. Die Justizpressekonferenz Karlsruhe, der Zusammenschluss der dortigen Korrespondenten, bezeichnete die Entscheidung als nicht nachvollziehbar. Es sei kaum ein Fall denkbar, in dem das legitime öffentliche Interesse an solchen Urteilen augenfälliger wäre, heißt es in einer Erklärung.