Linz - Von einer Rückforderung in Millionenhöhe aus der Arbeitslosenversicherung sind in Österreich rund 140.000 Männer betroffen. Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) kommt Personen zu Gute, die nach dem 1. Jänner 2004 und nach Vollendung des 56. und vor Vollendung des 58. Lebensjahres über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt waren. Das gab die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich am Montag bekannt.

Hingergrund: Seit 1. Jänner 2004 werden die Arbeitslosenversicherungs-Beiträge für ältere Arbeitnehmer aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik bezahlt, die betroffenen müssen die Beiträge also nicht mehr selbst bezahlen. Allerdings wurden für Frauen und Männer ursprünglich unterschiedliche Kriterien angelegt: Frauen mussten die Beiträge ab Vollendung des 56. nicht mehr selbst zahlen, Männer aber erst ab Vollendung des 58. Lebensjahres.

Unzulässige Diskriminierung

Der VwGH wertete das als unzulässige Diskriminierung auf Grund des Geschlechts und hob die entsprechende Regelung auf. Nun gilt für Männer nun die gleiche Regelung wie für Frauen. Zu viel bezahlte Beiträge können daher bei der zuständigen Gebietskrankenkasse zurückgefordert werden.

Es gehe um drei Prozent des Bruttoeinkommens, rechnete Johann Kalliauer, Präsident der AK Oberösterreich, vor: "Das kann für jemanden, der 1.500 Euro brutto verdient und der Beiträge für zwei Jahre zurückfordern kann, 1.260 Euro ausmachen." In einem persönlichen Schreiben werden die Betroffenen derzeit, auch über die steuerliche Auswirkung der Rückzahlung, informiert. (APA)