Ein Fünftel weniger Mitbestimmung bedeutet die Verlängerung der Legislaturperiode des Nationalrates von vier auf fünf Jahre, die morgen, Dienstag, vom Nationalrat beschlossen wird. Österreicher werden künftig an durchschnittlich drei Nationalratswahlen weniger in ihrem Leben teilnehmen können. Die gleichzeitige Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre hat nur eine geringe Auswirkung: Sie bedeutet durchschnittlich 0,4 Wahlen mehr.

Wahlalter und Lebensalter

Da Frauen eine längere Lebenserwartung haben - nämlich 82 Jahre - können sie auch einmal mehr wählen: Sie können mit der künftigen fünfjährigen Legislaturperiode bei einem Wahlalter von 18 Jahren mit 12,3 Wahlen, beim künftig niedrigeren Wahlalter mit 12,7 Wahlen in ihrem Leben rechnen. Männer mit ihren 77 Jahren Lebenserwartung kommen auf durchschnittlich 11,3 (18) bzw. 11,7 Wahlen (16) pro Leben. Wobei mit der ersten Teilnahme an einer Wahl ja nicht genau mit 16 zu rechnen ist, sondern (bei fünfjähriger Periode) im Durchschnitt mit 18,5 Jahren.

Weniger Mitbestimmung

Deutlicher sind die Auswirkungen der verlängerten Legislaturperiode: Sie bringt durchschnittlich um 20,6 Prozent weniger demokratische Mitbestimmung. Frauen hätten beim Wahlalter von 16 Jahren bei einer vierjährigen Periode 16 Mal ihre Stimme abgeben können. Die verlängerte Periode kostet sie 3,3 Wahlen; künftig werden Österreicherinnen durchschnittlich 12,7 Mal den Nationalrat wählen.

Männer kämen bei 16 Jahren Wahlalter und vierjähriger Periode auf 14,75 Wahlen in ihrem Leben. Bei einer fünfjährigen Periode sind es nur mehr 11,7 Wahlen - also um 3,05 weniger.

Weniger Chancen für Minister

Auch für die Politiker hat die Wahlrechtsreform ihre Auswirkungen. Ihre Chancen, Regierungsämter zu erlangen, sinken - in der statistischen Berechnung - ebenfalls. Rechnet man, dass Politiker rund 25 Jahre lang "ministerfähig" sind, hätten sie bei Wahlen alle vier Jahre 6,25 Mal die Chance, ein Regierungsamt zu ergattern. Bei fünfjähriger Periode können sei bei den regulären Regierungsbildungen nach der Wahl nur fünf Mal zum Zug kommen.

Zu bedenken bei all diesen Berechnungen ist allerdings, dass bei weitem nicht alle Legislaturperioden voll durchgedient werden: Die bisher vier Jahre - mit allenfalls geringfügiger Verkürzung - wurden nur bei einem Drittel der bisher 18 (abgeschlossenen) Legislaturperioden seit 1945 erreicht. Durchschnittlich wurde in der Zweiten Republik alle drei Jahre und fünf Monate gewählt. (APA)