Urheberrechtsverletzungen
Damit müssten bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet (etwa bei illegalem Download von Filmen oder Musik) die Internet-Provider nicht mehr über die so genannten Stammdaten (unter anderem der Name und Anschrift des Zugangsbenützers) Auskunft erteilen. "Das Urheberrecht wäre im Internet de facto außer Kraft gesetzt und die Rechteinhaber insofern enteignet", so die austro mechana in ihrer Stellungnahme, dies wäre "zweifelsohne ein Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums". Ebenso würden die Verbindungsdaten nach sechs Monaten verpflichtend gelöscht werden müssen, was die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten wegen der notwendigen Fristen erschwere oder verunmögliche, wird beklagt.
"Katastrophale Folgen"
"Die Folgen für die Musik-, Film- und alle anderen Kreativbranchen wären katastrophal", sagte Franz Medwenitsch, Chef des Verbands der Österreichischen Musikwirtschaft (IFPI Austria), laut einer Aussendung. "Wir befürworten Datenschutz, aber wenn der Datenschutz zum Täterschutz pervertiert, dann ist das eine Einladung zum Rechtsmissbrauch - eine Katastrophe für den Rechtsstaat." Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in österreichisches Recht habe das Urheberrecht ursächlich nichts zu tun, dennoch sei es nun davon betroffen.
Neuerstellung