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Foto: APA/AP/Lionel Cironneau
Einen "Versuch, den Schutz des Urheberrechts im Internet auszuhebeln", orten Branchenvertreter von Film- und Musik-Schaffenden in der geplanten Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Stein des Anstoßes ist die Regelung, dass die bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung erfassten Daten demnach erst zur Verfolgung von Straftatbeständen zugänglich gemacht werden müssen, deren Strafrahmen zumindest ein Jahr beträgt. Dies ist bei nicht gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen nicht der Fall, beklagen u. a. der IFPI , der Verein Antipiraterie (VAP) und die Verwertungsgesellschaft austro mechana in Stellungnahmen zum Entwurf bzw. Aussendungen.

Urheberrechtsverletzungen

Damit müssten bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen im Internet (etwa bei illegalem Download von Filmen oder Musik) die Internet-Provider nicht mehr über die so genannten Stammdaten (unter anderem der Name und Anschrift des Zugangsbenützers) Auskunft erteilen. "Das Urheberrecht wäre im Internet de facto außer Kraft gesetzt und die Rechteinhaber insofern enteignet", so die austro mechana in ihrer Stellungnahme, dies wäre "zweifelsohne ein Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrecht auf Unverletzlichkeit des Eigentums". Ebenso würden die Verbindungsdaten nach sechs Monaten verpflichtend gelöscht werden müssen, was die Verfolgung von Urheberrechtsdelikten wegen der notwendigen Fristen erschwere oder verunmögliche, wird beklagt.

"Katastrophale Folgen"

"Die Folgen für die Musik-, Film- und alle anderen Kreativbranchen wären katastrophal", sagte Franz Medwenitsch, Chef des Verbands der Österreichischen Musikwirtschaft (IFPI Austria), laut einer Aussendung. "Wir befürworten Datenschutz, aber wenn der Datenschutz zum Täterschutz pervertiert, dann ist das eine Einladung zum Rechtsmissbrauch - eine Katastrophe für den Rechtsstaat." Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in österreichisches Recht habe das Urheberrecht ursächlich nichts zu tun, dennoch sei es nun davon betroffen.

Neuerstellung

Die Branchenvertreter verlangen das Zurückziehen der Novelle und eine Neuerstellung unter Einbeziehung von Vertretern der Kreativwirtschaft. Ebenso sollen die Ergebnisse von Klagen der Republik Irland und der Slowakei gegen die Richtlinie beim Europäischen Gerichtshof abgewartet werden.(APA)