Wien - Besäufnisse im Park oder auf öffentlichen Plätzen werden in immer mehr österreichischen Gemeinden verboten: Wie eine APA-Umfrage in den Landesverwaltungen ergab, sind Salzburg und Oberösterreich mit 16 bzw. 17 erlassenen Verordnungen derzeit Spitzenreiter. Erlassen werden die Verbote vorzugsweise in Touristenorten. Keine aktiven Verbote gibt es derzeit im Burgenland (in Planung) und in Wien.

Beim Land Oberösterreich liegen 17 Verordnungen von Gemeinden auf, die ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen beinhalten. Neben einigen kleinen Ortschaften haben sich auch mehrere Bezirkshauptstädte - etwa Wels, Schärding, Braunau oder Vöcklabruck - zu dem Schritt entschlossen.

Fünf Alkoholverbote gibt es alleine im Salzkammergut. Beispielsweise in Gmunden muss man in einem Teil des stark von Touristen frequentierten Zentrums abstinent bleiben, etwa auf der Traunsee-Esplanade. Auch Bad Ischl, Bad Goisern, Mondsee und St. Wolfgang sind teilweise "trocken". Im Mühlviertel gibt es nur eine einzige entsprechende Verordnung, nämlich in Freistadt.

Im Bundesland Salzburg haben 16 Gemeinden sowie die Stadt Salzburg ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen verordnet. Je nach örtlichem Bedarf seien diese Verbote auf bestimmte Plätze, Straßen oder die Umgebung von Schulen und Kindergärten beschränkt, erläuterte Josef Zarl von der Salzburger Gemeindeaufsicht. Einen genauen Überblick gebe es aber nicht, weil möglicherweise nicht alle Verordnungen gemeldet worden seien, meinte Zarl.

In der Stadt Salzburg gilt seit Mitte April ein Alkoholverbot an der Lokalmeile Rudolfskai jeweils in den Nächten auf Samstag und Sonntag von 22.00 bis 6.00 Uhr. Die Strafen reichen von 80 bis 218 Euro. In Klagenfurt wurde in dieser Woche ein Alkoholverbot in den Parks der Landeshauptstadt beschlossen. (APA)