Dass Klagen nach dem umstrittenen US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) auch nach hinten losgehen können muss nun Uri Geller zur Kenntnis nehmen. Der angebliche Telepath hatte die Entfernung
eines Beitrags auf YouTube
verlangt, der sich in kritischer Weise mit seinen behaupteten übersinnlichen Kräften auseinandersetzt.
Copyright
YouTube löschte daraufhin den Account des Users, der das Video auf die Video-Sharing-Seite gestellt hat - allerdings wohl zu Unrecht wie sich später herausstellen sollte. Denn Geller hatte keineswegs eine Copyright-Anspruch auf das gesamte, 14 Minuten lange, Video sondern lediglich auf drei Sekunden davon.
Kritik
Ein bildliches Zitat, das auch in den USA als "Fair Use" einzuschätzen ist, so sehen dies zumindest die BürgerrechtlerInnen von der Electronic Frontier Foundation (EFF). Konsequenterweise hat man nun sogar eine Gegenklage gegen Geller eingebracht. Denn der DMCA schreibt auch vor, dass es illegal ist, eine "Takedown Notice" zu beantragen, wenn man gar nicht der Rechteinhaber des beanstandeten Materials ist.
Signalwirkung
Die EFF sieht in der Klage vor allem eine Chance ein deutliches Signal an jene zu senden, die den DMCA für die Entfernung von kritischen Inhalten benutzen wollen. (red)