Karlsruhe - Die Einführung des Pflichtfachs Ethik an Berliner Schulen im vergangenen Jahr verstößt weder gegen die Religionsfreiheit der Schüler noch gegen das Erziehungsrecht ihrer Eltern. Dies gab das deutsche Bundesverfassungsgericht kürzlich in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss bekannt. Damit scheiterte die Klage einer 13-jährigen Schülerin und ihrer Eltern. Die evangelischen Christen hatten aus religiösen Bedenken die Freistellung des Mädchens vom Ethikunterricht gefordert. Laut Karlsruhe kann die Schülerin neben dem Pflichtfach ohne große Mehrbelastung freiwillig an einem zusätzlichen freiwilligen Religionsunterricht teilnehmen.

Fähigkeit zu Toleranz und Dialog

Die Verfassungshüter verwiesen zur Begründung darauf, dass ein überkonfessioneller Ethikunterricht der Bildung religiös oder weltanschaulich motivierter Parallelgesellschaften entgegenwirke und sich um die Integration von Minderheiten bemühe. Die den Schülern im Unterricht vermittelte Fähigkeit zu Toleranz und Dialog sei eine Grundvoraussetzung für die spätere Teilnahme am demokratischen Willensbildungsprozess und auch für ein "gedeihliches Zusammenleben in wechselseitigem Respekt von Glaubensüberzeugungen und Weltanschauungen Anderer". Der Berliner Gesetzgeber durfte deshalb im Rahmen seines staatlichen Erziehungsauftrags den Ethikunterricht ohne Abmeldemöglichkeit einführen, befanden die Karlsruher Richter. (APA/AFP)