Karl Büche

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Wien - Der zweite Verhandlungstag im so genannten Bierbaron-Prozess stand ganz im Zeichen des ehemaligen Chefs der Brau Beteiligungs AG (BBAG), Karl Büche. Stundenlang nahm Richter Thomas Kreuter den 60-Jährigen in eine Art "Kreuzverhör", um die Frage zu klären, ob dieser beim Verkauf der größten österreichischen Biergruppe an den Weltkonzern Heineken aus nur wenigen Personen bekannten Informationen Kapital geschlagen und sich so des Insiderhandels schuldig gemacht hat.

Büche wies in seiner Einvernahme wortreich die Darstellung zurück, schon im Herbst 2002, spätestens am 26. November wäre der Verkauf "auf Schiene" gewesen. Damals hätten Wertpapierspezialisten von JP Morgan dem Syndikatsausschuss zwei Optionen präsentiert, nämlich ein zentraleuropäisches Joint Venture oder die Suche nach einem Mehrheitseigentümer. Die Syndikatsleitung habe zwar beschlossen, den zweiten Weg zu wählen, aber es sei vorerst nur um "Basis für Verhandlungen" und den "Auftrag, Rahmenbedingungen auszuarbeiten" gegangen, versicherte Büche.

Brauer der Regionen

Er sei zu diesem Zeitpunkt noch immer überzeugt gewesen, die BBAG-Gruppe werde "ihren österreichischen Charakter behalten". Dies deshalb, weil nicht absehbar war, ob ein potenzieller Partner den so genannten "Brauer der Regionen"-Vertrag akzeptieren werde, den sich die heimischen Brauer ausbedungen und an eine Übernahme geknüpft hatten.

Erst am 23. Jänner 2003, als eine entsprechende Ad hoc-Meldung platziert wurde, sei für ihn eine mehrheitliche Übernahme "zum ersten Mal greifbar" gewesen, sagte Büche. Unmittelbar zuvor habe man sich auf Inhalt und Bedeutung des Partnerschaftsvertrags geeinigt. Fix sei die Aufgabe der Mehrheitsanteile aber selbst jetzt noch nicht gewesen: "Es hätt' passieren können, dass zwei oder fünf Tage später alle potenziellen Partner sagen, wir unterschreiben den Vertrag nicht, vergesst es. Es hat kein Mensch gewusst, was wirklich herauskommt."

Mehr als sechs Stunden lang befragt

Büche wurde am Freitag über sechs Stunden lang einvernommen. Nachdem Richter Kreuter mit seinen Fragen am Ende war, konfrontierte Staatsanwalt Georg Krakow den 60-Jährigen vor allem mit Vorhalten, aus denen sich nach Ansicht der Anklagebehörde ablesen lässt, dass möglicherweise schon im Sommer 2002 der Verkauf der Mehrheitsanteile der Bier-Holding absehbar war.

Büche widersprach dem entschieden und verwies darauf, es sei mit der Heineken-Übernahme letzten Endes "etwas anderes herausgekommen, als noch in der Ad-hoc-Meldung steht. Am Ende des Tages ist es ja ein Totalverkauf geworden".

Im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit wurde die Befragung Büches knapp vor 16 Uhr abgebrochen. Am kommenden Dienstag wird die Verhandlung fortgesetzt, der Staatsanwalt kündigte an, zahlreiche weitere Fragen an den Ex-BBAG-General richten zu wollen. Daran anschließend soll Fritz Kretz zum inkriminierten Insiderhandel vernommen werden.

16 Beschuldigte

Insgesamt müssen sich 16 ehemalige Aktionäre der BBAG und der Brau Union vor dem Kadi verantworten, weil sie im Wissen um die bevorstehende Heineken-Übernahme teilweise im großen Stil rasch Bier-Aktien erworben haben und nach Bekanntwerden des Verkaufs Gewinn bringend verkauft haben sollen. Für Staatsanwalt Krakow liegt "einer der größten Fälle von Insider-Handel, den es in Europa je gegeben hat" vor. Insgesamt 5,2 Mio. Euro hätten die angeklagten Mitglieder der alt eingesessenen oberösterreichischen Brauereifamilien Beurle, Büche, Kretz, Atzwanger und Mathes rechtswidrigerweise mit den Wertpapieren verdient. (APA/red)