Wien - Selbstständig tätige KünstlerInnen mit geringem Einkommen sollen ab Jänner 2001 einen Zuschuss zu ihrem Pensionsbeitrag erhalten. Das sieht der Entwurf für ein KünstlerInnensozialversicherungsfonds-Gesetz vor, den Kunststaatssekretär Franz Morak (V) nun vorgelegt hat. Geplant ist ein fixer Beitragszuschuss in Höhe von 1.000 Schilling für KünstlerInnen, die zwischen 7.400 und 22.500 Schilling brutto monatlich verdienen. Der Fonds, aus dem die Zuschüsse bezahlt werden, soll aus Steuermitteln und einen auf Kabel-TV-Betreiber und Sat-Decoder ausgeweiteten Kunstförderungsbeitrag gespeist werden, vergleichbar dem "Kulturschilling" des ORF. "Dies ist ein Modell, das langfristig leistbar und finanzierbar ist und den Künstlern größtmögliche Sicherheit bietet, auch in Zukunft aus dem Fonds bedient zu werden", erklärte Morak am Freitag. Nachdem lange Zeit unfinanzierbare Vorschläge diskutiert worden seien, sei dies das erste finanziell bedeckte Konzept, dessen Kosten um rund 100 Millionen Schilling unter jenen liegen würden, die für die Entwürfe seines Amtsvorgängers Peter Wittmann prognostiziert worden wären. Auf Grund der 1997 eingeführten Pflichtversicherung für die "Neuen Selbstständigen" wären KünstlerInnen mit geringem Einkommen von einer hohen Beitragslast getroffen. Unnötiger bürokratischer Aufwand verhindert Mit dem fixen Zuschuss in Höhe von 1.000 Schilling, die direkt an die Sozialversicherung abgeführt werden, werde unnötiger bürokratischer Aufwand verhindert, betonte Morak. Mit dem 1.000-Schilling-Zuschuss werden bei einem Einkommen in Höhe von 7.400 Schilling 84 Prozent der monatlichen Pensionsbeitragsleistung abgedeckt, bei einem Einkommen in Höhe von 22.000 Schilling 28 Prozent. Ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 270.000 Schilling soll es keinen Zuschuss geben. Der Staatssekretär erwartet, dass rund 5.000 KünstlerInnen in den Genuss der Förderung kommen. Eine Ausnahmeregelung soll es für SchriftstellerInnen geben: jene selbstständigen LiteratInnen, die älter als 47 Jahre sind und die Ansprüche auf Leistungen aus der Literarischen Verwertungsgesellschaft haben, die jenen der Gewerblichen Sozialversicherung ähnlich sind, werden von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung befreit. Morak präsentiert seine Pläne Freitag nachmittag den KünstlerInnenvertretungen. Der Entwurf für das "Bundesgesetz zur Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung" geht Anfang August in Begutachtung. Inkrafttreten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2001. (APA)