Kunst und Kultur
Morak will KünstlerInnen entlasten
Zuschuss zum Pensionsbeitrag bei geringem Einkommen geplant
Wien - Selbstständig tätige KünstlerInnen mit geringem Einkommen
sollen ab Jänner 2001 einen Zuschuss zu ihrem Pensionsbeitrag
erhalten. Das sieht der Entwurf für ein
KünstlerInnensozialversicherungsfonds-Gesetz vor, den Kunststaatssekretär
Franz Morak (V) nun vorgelegt hat. Geplant ist ein fixer
Beitragszuschuss in Höhe von 1.000 Schilling für KünstlerInnen, die
zwischen 7.400 und 22.500 Schilling brutto monatlich verdienen.
Der Fonds, aus dem die Zuschüsse bezahlt werden, soll aus
Steuermitteln und einen auf Kabel-TV-Betreiber und Sat-Decoder
ausgeweiteten Kunstförderungsbeitrag gespeist werden, vergleichbar
dem "Kulturschilling" des ORF.
"Dies ist ein Modell, das langfristig leistbar und finanzierbar
ist und den Künstlern größtmögliche Sicherheit bietet, auch in
Zukunft aus dem Fonds bedient zu werden", erklärte Morak am Freitag. Nachdem lange Zeit unfinanzierbare
Vorschläge diskutiert worden seien, sei dies das erste finanziell
bedeckte Konzept, dessen Kosten um rund 100 Millionen Schilling unter
jenen liegen würden, die für die Entwürfe seines Amtsvorgängers Peter
Wittmann prognostiziert worden wären.
Auf Grund der 1997 eingeführten Pflichtversicherung für die "Neuen
Selbstständigen" wären KünstlerInnen mit geringem Einkommen von einer
hohen Beitragslast getroffen.
Unnötiger bürokratischer Aufwand verhindert
Mit dem fixen Zuschuss in Höhe von 1.000 Schilling, die direkt an die Sozialversicherung abgeführt werden, werde unnötiger bürokratischer Aufwand verhindert, betonte Morak. Mit dem 1.000-Schilling-Zuschuss werden bei einem Einkommen in Höhe von 7.400 Schilling 84 Prozent der monatlichen Pensionsbeitragsleistung abgedeckt, bei einem Einkommen in Höhe von 22.000 Schilling 28 Prozent. Ab einem Jahreseinkommen in Höhe von 270.000 Schilling soll es keinen Zuschuss geben. Der Staatssekretär erwartet, dass rund 5.000 KünstlerInnen in den Genuss der Förderung kommen.
Eine Ausnahmeregelung soll es für SchriftstellerInnen geben: jene selbstständigen LiteratInnen, die älter als 47 Jahre sind und die Ansprüche auf Leistungen aus der Literarischen Verwertungsgesellschaft haben, die jenen der Gewerblichen Sozialversicherung ähnlich sind, werden von der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung befreit.
Morak präsentiert seine Pläne Freitag nachmittag den KünstlerInnenvertretungen. Der Entwurf für das "Bundesgesetz zur Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbstständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung" geht Anfang August in Begutachtung. Inkrafttreten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2001. (APA)