Napster hat Berufung gegen die am Mittwoch angeordnete vorläufige Schließung seiner populären Tauschbörse in Internet eingelegt. Das berichteten US-Fernsehsender Donnerstag Abend. Sollte dem Antrag nicht statt gegeben werden, muss die Internet-Tauschbörse um Freitag Mitternacht (Ortszeit Kalifornien - 9.00 MESZ Samstag) ihre Seite schließen. Ein Gericht in San Francisco hatte die vorläufige Schließung mit der Begründung angeordnet, dass die Napster-Webseite ausschließlich zum Kopieren von urheberrechtlich geschützter Musik eingerichtet worden sei. Napster-Anwälte ihrerseits hatten argumentiert, dass keine Gesetze verletzt worden seien. Firma und Benutzer machten lediglich vom Grundrecht auf "Redefreiheit" Gebrauch, indem sie aufgezeichnete Musik mit anderen Musikliebhabern teilten. Ein abschließendes Urteil wird Ende des Jahres erwartet. (red/APA)