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Leider seien Richterinnen und Richter nicht immer über die spezifische Dynamik von männlicher Gewalt an ihren Partnerinnen informiert, um diese auch richtig anzuwenden, konstatiert Rosa Logar von den autonomen österreichischen Frauenhäusern.
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Wien - Als wichtiges Signal begrüßen die autonomen österreichischen Frauenhäuser die Ankündigung von Justizministerin Berger, einen neuen Straftatbestand zur Ahndung von Gewalt in Beziehungen zu schaffen. Diese Initiative zeige, dass der Ministerin das Thema ein großes Anliegen sei, erklärt Rosa Logar, Obfrau der autonomen österreichischen Frauenhäuser und Leiterin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt. "Wir sind sehr erfreut über diese Initiative, die Bundesministerin für Justiz sollte jedoch auch dafür sorgen, dass die Umsetzung der bestehenden Gesetze verbessert wird", so Logar. Es gebe bereits eine Reihe bestehender Gesetze, die allerdings in der Praxis nicht immer zum Schutz der Opfer angewendet würden.

Schulungen für angehende RichterInnen gefordert

In Österreich gebe es bereits zahlreiche Straftatbestände, die in Fällen von Beziehungsgewalt zur Anwendung kommen könnten. Leider seien Richterinnen und Richter aber nicht immer über die spezifische Dynamik von männlicher Gewalt an ihren Partnerinnen informiert, um diese auch richtig anzuwenden. "Deshalb fordern wir seit Jahren verpflichtende Schulungen für angehende StaatsanwältInnen und RichterInnen", so die Leiterin der Wiener Interventionsstelle. Leider sei aus Untersuchungen bekannt, dass nur jede siebte Anzeige wegen Gewalt in der Familie zu einer Verurteilung führe. Dies sei auf mangelnde Sensibilisierung der RichterInnen zurückzuführen.

Sofortige Sanktionen für effektiven Opferschutz

Laut Logar wäre es weiters notwendig, bestehende Gesetze in der Durchführung zu verbessern. Das betreffe zum Beispiel die Einstweilige Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz. Wenn diese vom Täter nicht eingehalten werde, müsse das Opfer ein neuerliches und langwieriges Exekutionsverfahren führen, bis es zu einer Sanktion komme. Logar: "Wenn hier ein neuer Straftatbestand geschaffen würde und eine sofortige Sanktion erfolgt, wäre das für die Opfer eine wesentliche Verbesserung."

Einstweilige Verfügung: Verlängerung auf ein Jahr

Die Einstweilige Verfügung sollte auf ein Jahr verlängert werden, so wie es bei Stalking-Fällen vorgesehen ist und auch nicht mit einem abgeschlossenen Scheidungsverfahren beendet sein. Die Scheidung sei zwar das Ende der Beziehung, aber nicht immer das Ende der Gewalt. Der Schutz sollte daher unabhängig vom Familienstand sein. "Wir sind zuversichtlich, dass die Justizministerin dafür sorgen wird, alle bestehenden Lücken beim Schutz von Opfern vor Gewalt zu schließen", so Logar abschließend. (red)