Erstere gibt es (als der Matura gleichwertige Prüfung) für Absolventen einer Lehre, einer land- und forstwirtschaftlichen Facharbeiterprüfung, einer dreijährigen mittleren Schule oder Krankenpflegeschule bzw. einer Ausbildung im medizinisch-technischen Dienst. Die Studienberechtigungsprüfung macht jeweils den Weg für ein bestimmtes Studium frei. Die Ausbildung spiele dabei eine geringere Rolle, sagt Christian Nowak von der VHS Meidling. Notwendig ist "eine passende Vorbildung", die mitunter eine ehrenamtliche Tätigkeit sein kann. Dieser Fakt ist auch Schulabbrechern zuträglich, "die sich mit diversen Jobs durchschlagen" und dann doch noch "mehr" wollen.
Die Zulassung zur Berufsreife erfolgt ab dem 17. Lebensjahr, die letzte Teilprüfung frühestens mit 19. Für die Prüfung über eine allfällige Studienberechtigung muss man mindestens 20 sein. Gut zu wissen: Es gibt dafür unter bestimmten Voraussetzungen auch Studienbeihilfe.