Schutz der Meinungsfreiheit
"Vielleicht schaden wir den Minderjährigen in diesem Land, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit, den sie mit dem Alter erben werden, im Namen ihres Schutzes eingeschränkt wird", erklärte Richter Lowell Reed in seiner Urteilsbegründung. Nach dem Gesetz hätten Besucher von pornografischen Websites mit einer Kreditkartennummer oder einem anderen Dokument nachweisen müssen, dass sie volljährig sind.
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Das Justizministerium führte an, es sei einfacher, Online-Pornografie direkt an der Quelle zu stoppen, als Kinder davor zu schützen, die Bilder zufällig zu sehen. Softwarefilter seien mühsam zu installieren und nicht ausreichend zum Schutz der Kinder. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU erklärte dagegen, Filter seien ein effektives Mittel, um Kinder vor nicht altersgemäßen Inhalten aus dem Netz zu bewahren.
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