Im Straflandesgericht Leoben hat am Dienstag eine Ärztin - die wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht stand - das Angebot einer Diversion angenommen. Die Frau hatte im Jahr 2005 zwei Patienten ein Medikament falsch verabreicht. Ein 86-jähriger Mann starb acht Tage darauf. Sachverständige konnten keinen ursächlichen Zusammenhang mit dem Fehlverhalten der Ärztin und dem Tod feststellen. Die Frau muss nun eine Geldbuße in der Höhe von 3.600 Euro zahlen.

Die Ärztin, die auf der Station im LKH Knittelfeld seit knappen sechs Wochen als Turnusärztin tätig und auf Grund der Erkrankung einer Kollegin für rund 30 Patienten allein verantwortlich war, hatte am 16. Februar 2005 die Adrenalin-Inhalation "Mikronefrin" mit dem schleimlösenden Mittel "Mukosolvan" verwechselt. Sie verabreichte den beiden Männern die von einer Schwester vorbereiteten Spritzen und somit "Mikronefrin" fälschlicher Weise intravenös.

Grundsätzlich schuldig

Während der erste Patient (73) in diesem Moment keine offensichtlichen Beschwerden zeigte, verspürte der 86-Jährige innerhalb weniger als einer Minute nach Verabreichung Atemnot und griff sich an die Brust: "Zuerst habe ich an ein fulminantes (plötzlich auftretendes, Anm.) Ereignis geglaubt wie einen Herzinfarkt oder eine zentrale Lungenembolie. Dann habe ich automatisch die Spritze aufgenommen und auf der Beschriftung gelesen, dass es sich um Mikronefrin handelt. Dann habe ich natürlich einen Zusammenhang herstellen können", so die Angeklagte, die die Frage des Richters Peter Wilhelm, ob sie sich denn grundsätzlich schuldig fühle, mit "Ja" beantwortete.

Dass die Spritzen von den Schwestern vorbereitet wurden, sei ein üblicher Vorgang gewesen, berichtete die 33-Jährige. Mit der Arznei "Mikronefrin" habe sie zuvor noch nicht gearbeitet, habe aber sehr wohl gewusst, dass es sich um ein Medikament handle, das Adrenalin beinhaltet. Ein Abgleichen der vorbereiteten Arzneien mit der Krankengeschichte sei nicht geschehen - dafür sei grundsätzlich keine Zeit und würde nur geschehen, wenn sie z.B. ein Medikament nicht kenne, so die Angeklagte. Dass sie den Männern - wie von ihr angenommen - "Mukosolvan" verabreichen sollte, hätte in diesen Fällen Sinn gemacht.

Wie Staatsanwalt Rainhard Kloibhofer zu Verhandlungsbeginn erklärte, habe es sich bei der Anklage deshalb um fahrlässige Körperverletzung und nicht um fahrlässige Tötung gehandelt, da ein medizinisches Gutachten vorerst nicht mit ausreichender Sicherheit sagen konnte, ob der "Kunstfehler" der Ärztin kausal für den Tod des Mannes war. Zwei Sachverständige konnten am Dienstag erneut keinen ursächlichen Zusammenhang vorlegen. Die 33-Jährige nahm das Diversionsangebot an und muss nun 3.600 Euro Buße an das Gericht bezahlen. (APA)