Wien - Der Oberste Gerichtshof hat Michael Kuhns Klage abgewiesen, wonach ihm die "Krone" für seine Tätigkeit als Chefredakteur eine Zulage schulde: Es gebe darüber keinen Beschluss beider Gesellschafter. Zunächst zahlte Hälfteeigentümerin WAZ, die auf seine Bestellung drängte, die 7775 Euro monatlich, dann die Krone, bis sie Miteigentümer und Geschäftsführer Hans Dichand strich. Wenig später warf Dichand - laut Gerichtsentscheiden zu Unrecht - Kuhn im Alleingang hinaus. Darüber streiten die "Krone"-Eigentümer auch vor einem Schweizer Schiedsgericht. Die Hand voll Verfahren dort sind auf Wunsch Dichands ausgesetzt, um Vergleichsgespräche zu führen. Bisher machte er aber dazu laut Insidern keine Vorschläge. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 19.3.2007)