Wien/Graz - Solange der GAK kämpft, hat er eine Chance, den von der Bundesliga (Senat 1) erlassenen Abzug von sechs Punkten rückgängig zu machen. Da wäre einmal der bekannte, normale, übliche Instanzenweg innerhalb der Liga. Die dem GAK kundgetane Entscheidung ist nur vom Anwalt Norbert Wess, dem jüngsten Senatsmitglied, unterzeichnet. Die Statuten sehen aber vor, dass mindestens drei Senatsmitglieder an einem Beschluss bzw. Urteil beteiligt sein müssen.
  • Frage 1: Kam der Ligabeschluss überhaupt statutenkonform zustande?

    Masseverwalter Norbert Scherbaum wickelte nicht nur die Gläubigerversammlung des GAK am Donnerstagnachmittag im Handelsgericht am Marburger Kai zu Graz ab, er lässt auch einen Protest formulieren, der dem zuständigen Komitee vorgelegt wird. Sollte das Protestkomitee den Ligaspruch bestätigen, wird der GAK vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht ziehen.

  • Frage 2: Wird der GAK parallel zum Liga-Instanzenweg sofort vor dem Neutralen Schiedsgericht einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Punkteabzug einbringen?

    Die zweite Weg führt den GAK in unwegsames, juristisches Gelände. Dort wird die Frage behandelt, ob arbeitsrechtliche Streitfälle wie der dem Punkteabzug zu Grund liegende Casus zwischen dem Spieler Daniel Kimoni und dem GAK der Schiedsgerichtsbarkeit des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS), der FIFA, dem ÖFB und der Bundesliga unterliegen. Der CAS fällte im Oktober 2005 ein Urteil, wonach Kimoni rund 355.000 Euro zu zahlen seien. Die FIFA erteilte dem GAK eine Frist bis 11. Juli 2006, Kimonis Forderungen zu befriedigen. Der GAK unterließ das, worauf am 13. März 2007 ein "Urgenzschreiben der FIFA" (Bundesligavorstand Georg Pangl) eintraf, demzufolge dem GAK wie angedroht sechs Punkte abzuziehen seien.

    Die Liga beugte sich, erkannte dem GAK sechs Punkte ab, weil sie Auswahlen des ÖFB, also auch die Nationalmannschaft, dem Ausschluss von internationalen Bewerben nicht aussetzen wollte.

  • Frage 3: Darf die FIFA einen arbeitsrechtlichen Streit mit verbandsinternen Sanktionen beeinflussen?

    Möglicherweise überspannt die FIFA ihre rechtlichen Befugnisse. Vielleicht wird es Zeit, dass ihr jemand auf die Finger klopft.

  • Frage 5: Hat der GAK den Mumm dazu?

    Für Exekutionen sind in Österreich die Bezirksgerichte zuständig. Die FIFA kann so schalten, weil sie die FIFA, also allein für den Fußball verantwortlich ist.

  • Frage 6: Missbraucht die FIFA ihre marktbeherrschende Stellung und verhält sich gegen die Rechtsnormen der EU und ihrer Mitglieder? Verstößt sie im gegenständlichen Fall also gegen geltendes österreichisches Recht? (DER STANDARD, Printausgabe, Freitag, 16. März 2007, Johann Skocek)