Mannheim - Der Holocaustleugner Germar Rudolf ist zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Landgericht Mannheim befand den 42-jährigen Chemiker für schuldig, unter anderem den Einsatz von Zyklon B in nationalsozialistischen Vernichtungslagern wie in Auschwitz geleugnet zu haben. Rudolf habe seine Thesen im Internet und in einem Buch verbreitet. Damit habe er sich der Volksverhetzung schuldig gemacht sowie das Ansehen Verstorbener beleidigt und verunglimpft. Mit Rudolf verurteilte das Landgericht Mannheim nach Ernst Zündel einen weiteren Holocaustleugner innerhalb eines Monats.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte kein konkretes Strafmaß genannt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte Rudolf auf einer Internetseite unter anderem behauptet, die NS-Regierung habe keinen Befehl zur Judenverfolgung gegeben. Die in den KZs gefundenen Opfer seien an Typhus und an Hunger gestorben. Der Verfassungsschutz hatte Rudolf als einen der aktivsten deutschen rechtsextremistischen Geschichtsrevisionisten eingestuft. Nach jahrelanger Flucht über Spanien und Großbritannien hatten die USA Rudolf 2005 an Deutschland ausgeliefert. (Reuters)