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Nicht alle polnischen Bischöfe vertreten die Meinung, dass die Verfassung geändert werden sollte; letzter Stand der Dinge von Seiten des Vorsitzenden des Episkopates, Erzbischof Jozef Michalik (Mitte), ist jedoch: Völliges Verbot der Abtreibung.
Foto: APA/epa/Bartlomiej Zborowski
Warschau - "In der Verfassung soll eine Klausel erscheinen, die das Leben vom Moment der Befruchtung an schützen würde", erklärte das polnische Episkopat am Mittwoch. Die katholischen Bischöfe schalteten sich damit überraschend in die Debatte über die von der national-katholischen Liga Polnischer Familien (LPR) und einem Teil der rechtskonservativen PiS (Recht und Gerechtigkeit) forcierten Verfassungsänderung ein, die zum völligen Abtreibungsverbot führen könnte.

"Die Würde und Unversehrtheit des Menschenlebens vom Moment der Befruchtung an bis zum natürlichen Tod ergibt sich aus dem Naturrecht", schrieben die Bischöfe in einer Mitteilung. Der Vorsitzende des Episkopates, Erzbischof Jozef Michalik, bekräftigte nach dem Treffen, dass die Menschenwürde unabhängig von der Religion sei.

Appell an Abgeordnete

Er hatte übrigens schon früher zu verstehen gegeben, dass er die Verfassungsänderung befürwortet. Im November 2006 richtete Michalik einen Brief an den Parlamentsvorsitzenden, in dem er an die Abgeordneten appellierte, dass sie den Schutz des Lebens vom Moment der Befruchtung an in der Verfassung verankern.

Das Episkopat ist aber in diesem Thema nicht einstimmig. Nicht alle Bischöfe vertreten die Meinung, dass die Verfassung geändert werden soll. "Ich bin davon überzeugt, dass die Verfassung zur Zeit das Leben ausreichend schützt", sagte Erzbischof Tadeusz Goclowski unlängst im Radio ZET. Die Skeptiker befürchten, dass die Debatte über die Verfassungsänderungen den Kompromiss über Abtreibung erschüttern könnte.

Erweiterung um Passus

Das Parlament arbeitet jetzt an zwei Projekten der Verfassungsänderung, die den Schutz des Lebens betreffen. Die LPR hatte eine radikalere Verfassungsänderung vorgeschlagen, die sich auf Artikel 38 des Grundgesetzes bezieht. Der Satz "Die Republik Polen gewährleistet jedem Menschen rechtlichen Schutz des Lebens" sollte um den Zusatz "vom Moment der Befruchtung an" erweitert werden.

Der Sonderausschuss plädiert aber für den Vorschlag der PiS, die will, dass der Artikel 30 der Verfassung, der den Schutz der Menschenwürde festschreibt, künftig auch für Ungeborene gilt. Die Bischöfe haben kein Projekt direkt unterstützt. "Wir möchten uns mit keiner Partei solidarisieren. Wir solidarisieren sich mit der Idee des Lebensschutzes", betonte Michalik.

Strenge Gesetzeslage

Die derzeitigen Regelungen für Schwangerschaftsabbrüche in Polen gehören zu den restriktivsten in Europa. Eine Abtreibung ist in Polen nur nach einer Vergewaltigung, bei schwerer Behinderung des Fötus oder einer Bedrohung der Gesundheit oder des Lebens der Mutter gestattet. (APA)