Pilotstudie: Tübinger Ärzte verpflanzen Netzhaut-Chips - Seheindrücke für Blinde - Patienten können Lichtquellen erkennen
Redaktion
,
Tübingen - Ärzten des Tübinger Universitätsklinikums ist es in ersten Tests gelungen, Blinden mit Hilfe eines Netzhaut-Chips einfache Seheindrücke zu verschaffen. Seit Herbst 2005 sei sieben Patienten ein Chip direkt unter die Netzhaut eingepflanzt worden, sagte der Leiter des Forschungsinstitutes für Augenheilkunde in Tübingen, Eberhart Zrenner. Mit dem Chip könnten die Patienten Lichtquellen wie Lampen oder Fenster erkennen. Teilweise hätten die Betroffenen auch helle Gegenstände auf dunklem Untergrund lokalisiert.
Pilotstudie
Der Netzhaut-Chip übernehme die Funktion von abgestorbenen Sehzellen, erläuterte Zrenner. Der Mediziner warnte vor überzogenen Erwartungen, es handele sich um eine Pilotstudie. Geeignet sei die Therapie nur für Menschen, die früher sehen konnten und deren Sehnerven und die entsprechenden Hirnregionen noch intakt seien.
Biologie und Informationtechnologie
Der Sprecher der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft Christian Ohrloff, verwies darauf, dass andere Forschergruppen in Deutschland an ähnlichen Ansätzen arbeiten. Das Prinzip, biologisches Gewebe und Informationstechnologie zu verbinden, sei auch für die Behandlung von Menschen mit Rückenmarkverletzungen oder Gehörschäden interessant.
An der Tübinger Studie waren auch Wissenschafter aus Regensburg und Stuttgart beteiligt. Der Chip wurde von der 2003 gegründeten Reutlinger Retina Implant GmbH entwickelt, einer Gründung aus der Universität Tübingen. Zrenner ist Aufsichtsratsvorsitzender der Unternehmens. (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.