Salzburg - Der Einsturz einer Behelfsbrücke überschattete am 19. August 2005 das Frequency-Rockfestival beim Salzburgring (Flachgau). Gleich 28 Musikfans wurden zum Teil schwer verletzt. Für den Unfall zog ein Salzburger Strafrichter am Dienstagnachmittag den Brückenbauer zur Verantwortung.

Der 37-jährige Deutsche muss wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen eine 6.000 Euro hohe Geldstrafe zahlen. Zwei Mitarbeiter des Festivalveranstalters wurden hingegen freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Mehrere Mängel

Dem selbstständigen Unternehmer aus Sachsen wurden gleich mehrere Fehler angelastet. Die Holzplatten für die Fundierungen waren nicht wasserfest verleimt, die Stahlstützen nicht in der Mitte angebracht, erläuterte Einzelrichter Helmuth Marco Torpier in seiner Urteilsbegründung. Noch dazu sei das Konstrukt im nassen, lehmigen Boden und an einer steilen Böschung nahe eines Baches aufgestellt worden.

Der 37-Jährige beteuerte seine Unschuld. Er habe erst im Nachhinein erfahren, dass die Behelfsbrücke nicht von einem Statiker abgenommen wurde, betonte sein Verteidiger Kurt Jelinek. "Das ist nicht sein Job gewesen." Dazu der Richter: "Er hatte die Verantwortung, ein Fachwerk zu bauen, das den statischen Erfordernissen standhält. Ob er dazu einen Statiker beauftragt, liegt in seinem Ermessen."

Staatsanwältin Elvira Gonschorowski-Zehetner hatte auch für die zwei Festivalmitarbeiter, ein 41-Jähriger aus Flensburg und ein 25-Jähriger aus Wien, einen Schuldspruch gefordert. Die beiden hätten ebenfalls nicht überprüft, ob die Brücke von einem Statiker abgenommen wurde. Tatsächlich sei der Statiker gar nicht beauftragt worden. "Er hat die Brücke nicht gesehen", so die Staatsanwältin. Der Richter konnte hingegen kein objektives sorgfaltswidriges Verhalten erkennen. Die zwei Mitarbeiter hätten sich entsprechend dem Vertrauensgrundsatz darauf verlassen können, dass die Brücke fachgerecht errichtet wird.

Den 13 Privatbeteiligten, die sich dem Verfahren angeschlossen haben, sprach der Richter Teilschmerzensbeträge in der Gesamthöhe von 7.300 Euro zu. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Verteidiger des Deutschen erbat Bedenkzeit. Falls der Brückenbauer die Geldstrafe nicht bezahlt, blüht ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe von 120 Tagen. (APA)