Nach der heutigen Rechtslage müssen in Polen nur Informationen über Telefonverbindungen aufbewahrt werden, und auch dies nur zwei Jahre lang. In anderen EU-Ländern beträgt die Aufbewahrungszeit von Verbindungsdaten sechs Monate bis zwei Jahre.
Es handelt sich schon um den dritten Versuch, die geltende Rechtslage zu verschärfen. Die beiden ersten Vorstöße waren im Parlament gescheitert, weil sie nur von der PiS und der mitregierenden nationalkatholischen Liga der polnischen Familien (LPR) unterstützt wurden. Diesmal schafften es die Initiatoren, auch die Abgeordneten der linksgerichteten Bauernpartei Samoobrona (Selbstverteidigung) zu überzeugen. Die Debatte über den Gesetzesentwurf wird im Parlament diese Woche und die Abstimmung wahrscheinlich noch im Frühling stattfinden.
"Polen ist nicht durch Terroranschläge gefährdet und auch die Kriminalität ist bei uns nicht so groß"
Kritiker des Gesetzes weisen darauf hin, dass es zu weit in die Privatsphäre der Bürger eingreift. "Polen ist nicht durch Terroranschläge gefährdet und auch die Kriminalität ist bei uns nicht so groß, damit man solche Beschränkungen einführen müsste", sagte der Verfassungsrechtler Wojciech Sokolewicz gegenüber der Tageszeitung "Gazeta Wyborcza". Gegen das Gesetz sprach sich auch die größte Oppositionspartei, die Bürgerplattform (PO) aus. (APA)7b>