Jedoch sei das Heranbilden von Sitte und Moral wichtiger als die möglichen Nachteile eines Verbots der Straßenprostitution. Der Prozess war vom Prager Innenministerium wegen einer Verordnung der nordböhmischen Stadt Usti nad Labem (Aussig) angestrengt worden.
Darin hatten die grenznahe Kommune unter anderem das Betteln und das Konsumieren von Alkohol im öffentlichen Raum verboten. Diese Bereiche erklärte das Gericht für verfassungswidrig. Prostitution hingegen dürfe in geschlossene Gebäude verwiesen werden, entschieden die Richter. Dabei müsse die Stadt nicht einmal den öffentlichen Raum konkret benennen, sagte Sprecherin Ivana Janu der Prager Nachrichtenagentur CTK.
Auf Gemeindeebene
Und obwohl käuflicher Sex gesetzlich nicht geregelt sei, dürften Kommunen dies in Verordnungen regeln, sagte sie. Nach Schätzungen des Prager Innenministerium verdienen in Tschechien rund 25.000 Frauen und Männer ihr Geld mit Prostitution.
Straßenprostitution ist vor allem im Gebiet zu den Bundesländern Bayern und Sachsen sowie zu Österreich verbreitet. Die meisten Kunden sind den Angaben zufolge Deutsche. Schon seit Jahren fordern Tschechiens Kommunen von der Regierung verbindliche Regeln zur Beschränkung der mancherorts ausufernden Prostitution.