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Werbung für neugebaute Wohnungen in Peking. Ein soeben eingebrachter Gesetzesentwurf stell Staats- und Privateigentum gleich: "Das Eigentum des Staates, des Kollektivs, von Einzelpersonen und anderer Berechtigter wird durch das Gesetz geschützt. Dieser Grundsatz darf nicht verletzt werden".

Foto: APA/epa/Diego Azubel
Peking - China will das Privateigentum besser schützen und reißt damit einen Grundpfeiler des kommunistischen Systems ein. Die Regierung brachte am Donnerstag einen Gesetzentwurf ins Parlament ein, der erstmals in der Geschichte der Volksrepublik Privateigentum und Staatsbesitz unter denselben Schutz stellt. Davon verspricht sich die Führung in Peking größere Investitionen auch aus dem Ausland. Die Abgeordneten werden das Gesetz voraussichtlich kommende Woche verabschieden.

"Das Eigentum des Staates, des Kollektivs, von Einzelpersonen und anderer Berechtigter wird durch das Gesetz geschützt. Dieser Grundsatz darf nicht verletzt werden", heißt es in dem Entwurf. Das will die Regierung aber nicht als völlige Abkehr vom staatlich kontrollierten Wirtschaftssystem wissen. "Die Nation ist in der ersten Phase des Sozialismus und sollte deshalb an dem grundsätzlichen Wirtschaftssystem festhalten, in dem öffentliches Eigentum dominiert", erklärt sie in dem Text.

Privatinvestitionen erwünscht

Die Reform soll den Weg für mehr Privatinvestitionen frei machen, die als Voraussetzung gelten, um das derzeit boomende Wachstum aufrechtzuerhalten. Auch sollen Bauern besser geschützt werden. In ländlichen Gebieten war es wiederholt wegen der Umwandlung großer Flächen in Industrie- und Baugebiete zu Unruhen gekommen. Allerdings lässt auch das neue Gesetz keine Privatisierung von Grund und Boden zu, der sich bislang in Kollektivbesitz befindet und an Bauern verpachtet wird.

Das Parlament, der Nationale Volkskongress, hat das Gesetz ungewöhnlich lange diskutiert. Im vergangenen Jahr war es kurzfristig wieder von der Tagesordnung genommen worden, weil Kritiker der Regierung vorwarfen, damit die soziale Ungleichheit im Land zu verstärken und die sozialistischen Prinzipien mit Füßen zu treten. Bisher hat der Volkskongress aber noch nie eine Vorlage der Regierung abgelehnt.

Keine Steuerbegünstigung für Ausländer mehr

Weniger umstritten ist der Gesetzentwurf zur Reform der Körperschaftssteuer, den die Regierung ebenfalls am Donnerstag vorlegte. Demnach sollen ausländische und inländische Unternehmen künftig einen Steuersatz von 25 Prozent zahlen. Bislang beträgt die Körperschaftssteuer für die meisten Investoren aus dem Ausland 15 bis 24 Prozent und für chinesische Konzerne 33 Prozent. Das neue Gesetz soll zu einem fairen Wettbewerb beitragen, erklärte Finanzminister Jin Renquing. Der vorgeschlagene Steuersatz liege immer noch unter dem weltweiten Durchschnitt und dem in 18 Nachbarländern. Zudem schlägt die Regierung mehrere Steuererleichterungen vor, um Hochtechnologie, Umweltschutz und Energiesparen zu fördern.

Mit den Steuerreformen will China seine Abhängigkeit von Exporten verringern und seinen Anteil an der Wertschöpfungskette vergrößern: Die Chinesen wollen nicht nur technisch weniger anspruchsvolle Produktionsschritte erledigen, sondern auch von der lukrativen Planung und vom Bau komplizierter Geräte profitieren.

Obwohl die Steuerreformen für viele ausländische Anleger eine größere Belastung bedeuten, werden sie Analysten zufolge nicht Investitionen verhindern. Dafür ist das asiatische Land mit seinem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum von 9,6 Prozent jährlich seit 1978 wohl einfach zu attraktiv. (APA/Reuters)