Skepsis
"Wir haben ziemliche Bedenken. Ich würde jedenfalls meinen Anschluss nicht mit wildfremden Leuten teilen. Denn alles, was dann passiert, wird dem Nutzer angelastet", erklärte Roland Türke, Präsident der Internet Service Providers Austria (ISPA) und technischer Leiter innerhalb der UPC Austria Gruppe, im Gespräch mit der APA. Grundsätzlich müsse man sich die jeweiligen Geschäftsbedingungen ansehen, bei den meisten Internet Service Providern sei diese Vorgangsweise aber verboten. Eine Ausnahme würden Business-Anschlüsse darstellen, durch die man als Mini-Provider auftreten könnte. "Das ist aber ein anderes Modell", so Türke. Die von Fon angeführten Vorteile für Zugangsanbieter durch eine Zusammenarbeit mit dem Start-up bezeichnete er als "Marketing-Darstellung".
Grundsätzlich nicht gestattet
In einer offiziellen Stellungnahme von UPC Austria heißt es weiter, dass "der Betrieb eines öffentlichen WLAN-Hotspots grundsätzlich nicht gestattet ist". Jeder Kunde sei für das, was über seinen Internet Zugang passiert, rechtlich verantwortlich - "dies kann auch strafrechtlich relevante Dinge betreffen wie üble Nachrede in einem Forum, gefährliche Drohung, Betrug über Online-Auktionshäuser, Kinderpornografie, ..." Ein über einen offenen Zugang begangenes Delikt werde in diesem Fall nicht zum tatsächlichen Täter, sondern zum Anschlussinhaber führen, der dann den Beweis erbringen müsse, dass er die Straftat nicht begangen hat.
Man haftet selbst
Auch die Telekom Austria betonte, dass der Kunde "für sämtliche Aktivitäten haftet, die er oder andere User über seinen Internet-Anschluss tätigen". Abgesehen von den etwaigen Mehrkosten, die fremde Benutzer verursachen könnten, gelte es zu bedenken, "dass die Gewährung des freien Zugriffs auf den Rechner des Kunden erhebliche Sicherheitsprobleme in sich birgt. Aus diesen wichtigen Gründen bietet Telekom Austria ein derartiges Produktmodell nicht an."
Alles paletti?
Gegenüber der APA betonte Fon-Manager Florian Forster, dass ihm "keine Aussage eines österreichischen Internet Service Providers bekannt ist, dass Fon nicht unterstützt wird". Der Fon-Dienst stelle auf Grund der Registrierungspflicht außerdem "keinen öffentlichen WLAN-Hotspot dar". Sollte ein Internetanbieter darum bitten, die Vermarktung von Fon gegenüber seinen Kunden einzustellen, werde man den Kunden "einen Vorschlag machen, wie sie schnell und problemlos zu einem anderen Provider wechseln können, welcher Fon gestattet", heißt es im Weblog des Firmengründers.
Zusammenarbeit mit Behörden
Im Fall des Verdachts einer kriminellen Handlung gebe es für die Nutzer keine Probleme, weil Fon entsprechende Logfiles habe und man an einer Zusammenarbeit mit den Behörden interessiert sei. "Eine gewisse Unsicherheit verstehe ich vollkommen. Aber Fon ist uninteressant für Kriminelle, weil man sich registrieren muss. Die würden wohl eher die Vielzahl der unverschlüsselten privaten Netze nutzen", so Forster.
Geldstrafe