Wien - Differenzen zwischen den Koalitionspartnern dürfte es nach wie vor über die bei der Regierungsklausur in Linz beschlossene Mobilitätsprämie oder Übersiedlungsbeihilfe geben. Eine Mobilitätsprämie ist nicht vorgesehen, sondern es handelt sich um eine Übersiedlungsbeihilfe präzisierte am Montag Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Bartenstein. Dazu solle das Arbeitsmarktservice (AMS) die entsprechenden Vorschläge erarbeiten.

Übersiedlungsprämie

Eine Übersiedlung ins Ausland, wie Sozialminister Erwin Buchinger am Wochenende angedacht hat, sei dabei nicht vorgesehen, so Bartenstein. Mit der Übersiedlungsprämie sollen Übersiedlungen in ein anderes Bundesland gefördert werden.

Erstaunt zeigte sich der Minister auch über die vom Koalitionspartner genannte Höhe der Übersiedlungsprämie. Sozialminister Buchinger ging zuletzt von einer Prämie bis zu 10.000 Euro aus. Dem hält Bartenstein seine eigene Rechnung entgegen, wonach die Übersiedlung eines 4-Personenhaushaltes von Wien nach Linz mit 2 Lkw zwischen 1.200 und 1.300 Euro kosten würde. Eine Übersiedlung nach Innsbruck würde sich auf rund 2.000 Euro verteuern. "Dies sei ein Rahmen, von dem ich ausgehe", so Bartenstein.

Die Übersiedlungsbeihilfe gilt für alle Arbeitssuchenden, ausgenommen Saisonniers. Voraussetzung ist aber ein für ein Jahr abgeschlossenes Dienstverhältnis. Wieviele Arbeitssuchende die Beihilfe voraussichtlich in Anspruch nehmen würden, sei noch nicht absehbar.

"Faire Löhne"

Wie berichtet haben sich die Koalitionspartner darauf geeinigt, 800 Facharbeiter aus den neuen EU-Ländern zuzulassen. Für 2008 ist dafür eine genaue Bedarfserhebung notwendig. Der Großteil der Facharbeiter für die heimischen Betriebe müsse aber aus Österreich, und zwar aus der dualen Ausbildung kommen, so Bartenstein.

Für die Beschäftigten am heimischen Arbeitsmarkt fordert Bartenstein "faire Löhne". Es könne nicht sein, dass das Kapital ständig steigt, während die Lohnquoten sinken. Da müsse man gegensteuern. Forcieren will der Minister Mitarbeiterbeteiligungsmodelle. Der Anteil sei in Österreich mit 6 Prozent sehr gering. Im Vergleich dazu sei in Frankreich bereits jeder dritte Arbeitnehmer und in Großbritannien jeder fünfte Beschäftigte an seinem Unternehme beteiligt. Allerdings könne Mitarbeiterbeteiligung kein anderer Name für Lohnerhöhung sein, weil es in jedem Unternehmen Gewinnschwankungen gebe. Derzeit seien Gewinnbeteiligungen zu versteuern. Bei der nächsten Steuerreform sollte dies berücksichtigt werden. (APA)