Wien - Die Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) hat einen jahrelangen Streit um die Rechtmäßigkeit ihrer Stiftungskonstruktionen gewonnen. Ein Sprecher der Bank bestätigte gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht im "WirtschaftsBlatt" (Montagausgabe). Demnach hat der Oberste Gerichtshof (OGH) einen außerordentlichen Revisionsrekurs zurückgewiesen. Kleinaktionärsvertreter Wilhelm Rasinger und Anwalt Dieter Böhmdorfer sind somit mit dem Vorhaben, die Stiftungslösungen der Bank zu sprengen, abgeblitzt.

Rasinger nimmt das Urteil laut Bericht mit Bedauern zur Kenntnis. Die Sache sei nun juristisch ausgeschöpft. Das Thema werde man aber nicht ganz ruhen lassen. "Es könnte sein, dass wir die Stiftungen bei der nächsten Hauptversammlung ansprechen", so der Präsident des Interessensverbandes für Anleger (IVA).

Antrag auf Löschung 2004

Konkret sollte die Rechtmäßigkeit der BA-CA stehenden B&C Privatstiftung und Immobilienprivatstiftung grundsätzlich geklärt werden. Im Auftrag Rasingers hat daher Ex-Justizminister Dietmar Böhmdorfer 2004 beim Wiener Handelsgericht einen Antrag auf Löschung der beiden Stiftungen gestellt.

Die Gründung der Stiftungen, in die bankfremde Beteiligungen der Bank Austria im Zuge der Übernahme durch die Münchner HypoVereinsbank (HVB) übertragen wurden, hielt Böhmdorfer in mehreren Punkten für rechtswidrig: Es handle sich um unzulässige Selbstzweckstiftungen ohne nach außen gerichteten Stiftungszweck, zudem hätte die Bank Austria durch diese Konstruktionen den Aktionären, die keinen Einfluss auf die Stiftungs-Führung haben, die Kontrollrechte entzogen. Ein weiterer Vorwurf lautete, dass bei der Einbringung der börsenotierten Konzerne Porr und Lenzing möglicherweise wegen eines Kontrollwechsels ein Übernahmeangebot hätte gelegt werden müssen. (APA)