Frage nach dem Aufenthalts-Status
Durch die am 1. Jänner in Kraft getretene Gesetzesnovelle sei Migrantinnen, die sich ihren Lebensunterhalt mit Prostitution verdienen, die Möglichkeit genommen worden, eine Aufenthaltsberechtigung in Österreich zu erlangen, so die Juristin Doris Einwallner. Es sei nun notwendig, ein Visum zu beantragen, das allerdings für maximal sechs Monate gültig sei. Danach müssten die Betroffenen ausreisen und einen erneuten Visumsantrag stellen. In vielen Fällen sei dies nicht möglich, was betroffene Frauen zu illegalem Aufenthalt in Österreich zwingt, sagte die Lefö-Mitarbeiterin. Die Frage nach dem Aufenthalts-Status sei im Bereich der Prostitution besonders wichtig, da es sich bei bis zu 80 Prozent der betroffenen Personen um nicht aus EU-Staaten stammende Migrantinnen handle.
Prostitution aus gesellschaftlichen Sitten- und Anstandsnormen auskoppeln
Abgesehen von der fremdenrechtlichen Situation wurden weitere Unzulänglichkeiten bei der momentanen Gesetzeslage erörtert. Prostituierte müssten Steuern zahlen, wöchentlich amtsärztliche Untersuchungen durchführen lassen und unterlägen der polizeilichen Anmeldepflicht. In Bezug zu den gegenüberstehenden Rechten wären sie jedoch stark benachteiligt. Prostitution sei zwar nicht grundsätzlich verboten. Sie könne aber weder als unselbstständige Erwerbstätigkeit unter Zugrundelage eines Dienstvertrages ausgeübt werden, noch bestünde die Möglichkeit, nicht bezahlte Honorare vor Gericht einzuklagen. Mit der aktuellen Kampagne wird eine rechtliche Gleichbehandlung und Gleichstellung von Sexarbeiterinnen mit anderen Erwerbstätigen gefordert.
Für Sexdienstleistungen bestünde nicht nur ein Angebot, sondern auch eine entsprechende Nachfrage, sagte Lefö-Koordinatorin Maria Cristina Boidi. Deshalb wäre es an der Zeit, den Regelungsbereich der Prostitution aus gesellschaftlichen Sitten- und Anstandsnormen auszukoppeln und stattdessen konsequent in die Materien des Arbeitsrechts, der Gewerbeordnung und des Vertragsrechts einzugliedern.
Viele Pflichten, wenige Rechte
"Trotz der offensichtlich bestehenden Notwendigkeit von sexuellen Dienstleistungen, die von Sexarbeiterinnen angeboten werden, werden diese nicht als Subjekte mit entsprechenden Rechtsansprüchen wahrgenommen und gleichgestellt", so die Leiterin des maiz-Projektes "Sex&Work" Dr.in Luzenir Caixeta. Und weiter: "Mit der Kampagne wollen wir auch, eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit der Doppelmoral bezöglich Sexarbeit erreichen." Die bundesweite Kampagne für die Rechte von Sexarbeiterinnen dauert noch bis zum 2. Juni, dem Internationalen Hurentag.
Programmpunkte
Forum-Theater nach Augusto Boal
Wien 13.04., 19:30, Siebenstern
Oberpullendorf, 29.03.2007, 19:30, Frauenberatungsstelle
Ansichten über einen Job ohne Rechte
Wien, 04.05., 19:30, Literaturhaus
Linz, 01.06.2007, 19:00, am Altem Markt und maiz-Schaufenstergalerie
(APA/red)