Die Charta der Grundrechte der EU ist Teil des Europäischen Verfassungsvertrages, der 2007 in Kraft treten sollte. Durch die gescheiterten Referenden ist sie aber rechtlich nicht bindend und ihre Zukunft ungewiss. Mit der Charta, die sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention orientiert, sind die Grundrechte erstmals umfassend niedergelegt. Sie sichert neben den klassischen Bürgerrechten wie Rede-, Meinungs- oder Versammlungsfreiheit auch den Verbraucherschutz, den Datenschutz, ein „Recht auf eine gute Verwaltung“ und weitgehende Rechte von Kindern, Behinderten und Alten. "Würdige Arbeitsbedingungen"

Sie garantiert auch „würdige Arbeitsbedingungen“ und eine kostenlose Arbeitsvermittlung. Und verbietet in den EU-Mitgliedsstaaten Diskriminierungen „wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“. (red/DER STANDARD, Printausgabe, 02.03.2007)