Hamburg - Die geplante Öffnung der deutschen Bundeswehr für Frauen zum 1. Jänner 2001 verzögert sich möglicherweise. Der CDU-Rechtsexperte Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz sagte der "Welt am Sonntag", seine Partei beharre auf einer Änderung des Grundgesetzes, in dem es heißt, dass Frauen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten dürfen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das die Öffnung forderte, stehe im Widerspruch zum Grundgesetz. Grundgesetzänderung Die CDU/CSU-Fraktion verlangt nach den Worten von Scholz deshalb gemeinsam mit der FDP eine Grundgesetzänderung, nach der Frauen "freiwilligen Dienst an der Waffe nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erbringen" könnten. Andernfalls drohten Verfassungsklagen. Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD), der zunächst auch von der Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung überzeugt gewesen sei, müsse sich des "hohen Risikos bewusst sein, wenn er Frauen in verfassungswidrige Einsätze schicken will", betonte Scholz, der auch Vorsitzender des Bundestags-Rechtsausschusses ist. Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) wolle dies verfassungsrechtliche Hürde mit einer einfachen Änderung des Soldatengesetzes umgehen. Nach Angaben der Bundeswehr sind bundesweit bereits 600 Bewerbungen von jungen Frauen eingegangen. Weitere 4.500 potenziellen Bewerberinnen hätten in Beratungsgesprächen Interesse am Dienst mit der Waffe bekundet. (APA)