Bellinzona - Der erste Schweizer Prozess gegen angebliche Helfer des Terrornetzwerks Al-Kaida hat mit einer Niederlage der Anklage geendet. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona sprach am Mittwoch alle sieben Angeklagten aus Jemen, Irak und Somalia vom Terrorvorwurf frei. Sie erhalten Entschädigungen bis zu 93.000 Franken (57.500 Euro). Das Gericht folgte damit weitgehend den Anträgen der Verteidigung.

Die fünf Jemeniten sowie ein Somalier und ein Iraker wurden vom Vorwurf der Beteiligung und Unterstützung einer kriminellen Organisation freigesprochen. Freisprüche gab es auch in den Anklagepunkten Begünstigung, Fälschung von Urkunden und Ausweisen, Bestechung schweizerischer und fremder Amtsträger, In-Umlauf-Setzen von Falschgeld, Betrug und Hehlerei. Lediglich wegen Verstößen gegen das Ausländergesetz wurden Freiheitsstrafen von maximal elf Monaten zur Bewährung und Geldstrafen verhängt.

Vorwürfe

Die Schweizer Bundesanwaltschaft hatte in der Hauptverhandlung vom Jänner für die drei Hauptbeschuldigten Freiheitsstrafen von viereinhalb Jahren beantragt. Sie sah es als erwiesen an, dass sie unter der Führung eines 59-jährigen Jemeniten eine kriminelle Organisation gebildet hatten, mit der mehrere Dutzend jemenitische Staatsangehörige illegal in die Schweiz und nach Europa geschleust worden sind. Dem Hauptangeklagten wurde zudem vorgeworfen, er habe den Al-Kaida-Terroristen Abdullah al-Rimi unterstützt. Dieser war laut Anklageschrift an den Terroranschlägen in der saudiarabischen Hauptstadt Riad vom 12. Mai 2003 und auf das US-Kriegsschiff "USS Cole" im Jemen vom Oktober 2000 beteiligt.

Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren auf Grund von sichergestellten Schweizer Handy-Prepaid-Karten nach dem Anschlag in der saudiarabischen Hauptstadt eröffnet. Damals waren 35 Menschen getötet worden, darunter ein Schweizer. Der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati, der das Verfahren geleitet und die Anklage im Prozess vertreten hatte, zeigte sich in einer ersten Stellungnahme enttäuscht über die Freisprüche.

Nicati hatte Ende Mai 2005 bereits das aufwendigste Schweizer Verfahren im Gefolge der Terroranschläge vom 11. September 2001 nach mehr als dreieinhalb Jahren mangels Beweisen eingestellt. Es richtete sich gegen zwei Verantwortliche einer inzwischen liquidierten Tessiner Finanzgesellschaft und betraf den Verdacht der Terrorismusfinanzierung. (APA/AP)