Gefängnisleben für Menschen, die keine Straftat begangen haben: Unter beengten Bedingungen - hier in Wien - sitzen seit 2006 fünfmal mehr Asylwerber als zuvor in Schubhaft.

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Tatsächlich werden Flüchtlinge oft gleich nach ihrem Asyl-Antrag unter fragwürdigen Umständen inhaftiert, berichtet Irene Brickner.

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"Bücher gelesen" habe er, berichtet Garip (Name geändert). - und er habe, wie alle anderen Schubhäftlinge auch, jeden Tag "eine Stunde raus in den Hof gehen dürfen". Dazwischen sei er oft "einfach nur dagesessen: Ich habe mich schlecht gefühlt, manchmal weinen müssen. Ich war deprimiert."

Dann hätten die Mithäftlinge versucht, ihn zu trösten. "Sie haben mir versprochen: 'Wirst sehen, morgen bist du frei'": Garip, der 16-Jährige, der von Asylbeamten im Erstaufnahmezentrum Thalham für erwachsen gehalten - und daher unmittelbar nach Stellen seines Asyl-Antrags (und nur drei Tage nach Betreten österreichischen Bodens) wie ein Erwachsener nach Salzburg ins Polizeianhaltezentrum geschickt worden war. Obwohl er als unter 18-Jähriger von Schubhaft prinzipiell verschont bleiben müsste.

"Kann"-Bestimmung

Inhaftiert worden war der junge Kurde auf Grundlage von Paragraf 76 Fremdenpolizeigesetz, der mit dem strengen Fremdenpaket eingeführt wurde und seither Flüchtlingshelfer und Experten auf den Plan ruft (siehe Interview). Demnach "kann" ein Fremder festgenommen werden, "wenn aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist", dass für seine Ausweisung Voraussetzungen vorliegen.

Dieser Passus werde "gerade wegen seiner Unbestimmtheit" exzessiv angewendet, kritisiert der Wiener Rechtsanwalt Wilfried Embacher. Flüchtlinge, für deren Asylverfahren laut dem EU-weiten Dublin-Abkommen ein anderes Land zuständig sein könnte - in Österreich die Mehrheit -, würden "direkt von der Grenze oder von der Erstaufnahme" in Schubhaft geschickt.

Aus diesem Grund seien viele Schubhäftlinge "von Beratung und Hilfe abgeschnitten": mit ein Umstand, der in dem "Wahrnehmungsbericht über die Auswirkungen des Fremdenrechts auf den Asylbereich" von Caritas, Diakonie und anderen einschlägigen Hilfsorganisationen im Dezember 2006 geschildert wurde. Von einem "500-prozentigen Anstieg der Zahl von Asylwerbern in Schubhaft" ist dort die Rede. Seit Montag dieser Woche berät der Verfassungsgerichtshof in seiner Frühjahrssession über eine zweistellige Zahl von Schubhaftbeschwerden.

Befreiung

Im Fall des minderjährigen Garip musste es 43-mal Morgen werden, bevor sich die Gefängnistore öffneten. Seinem Bruder - ebenfalls Asylwerber - wurde das jugendliche Alter des Inhaftierten schlicht nicht geglaubt - dabei hatte er den Fremdenpolizisten die Kopie von Garips Personalausweis unter die Nase gehalten. Erst unter Vorlage der eigens nachgeschickten Geburtsurkunde des Burschen gelang einem Rechtsanwalt die Befreiung: Garip lebt jetzt in einer Jugendwohngemeinschaf in Tirol. "Psychisch geht es ihm schon wieder besser, aber wegstecken lässt sich eine solche Erfahrung in jungen Jahren nicht", schildert Christoph Gestrein von der Innsbrucker Jugendwohlfahrt.

Familie getrennt

Alles andere als gut geht es auch einer afghanische Familie, die seit über einem Monat durch Schubhaft getrennt ist: "Bei der Asylantragstellung am 20. Jänner wurde der Vater nach Wien in die Schubhaft gebracht. Frau und Kinder leben seither in Traiskirchen", erzählt Christoph Steinwendner vom Flüchtlingsdienst der Diakonie. Die Frau sei durch das Alleinsein in einem fremden Land "total überfordert".

Derzeit bemüht sich Steinwendner, die Abschiebung der Familie laut Dublin-System nach Griechenland hintanzuhalten. Familientrennungen wie diese seien in Wien "ziemlich häufig", erzählt er. Doch hier widerspricht Wilfried Kovarnik von der Wiener Fremdenpolizei heftig: "In der Bundeshauptstadt machen wir so etwas nicht oft."

Natürlich könne in manchen Fällen nur so verhindert werden, "dass Familien untertauchen". Insgesamt jedoch stellt Kovarnik - wie das Büro von Innenminister Platter auch - dem Fremdenpaket ein gutes Zeugnis aus: "Es herrschen klare Regeln." (Irene Brickner/DER STANDARD-Printausgabe, 27.02.2007)