Den Haag - Völkermord ist der Rechtsbegriff für das schlimmste denkbare Verbrechen - den Versuch, ein Volk, eine Ethnie oder auch eine Glaubensgemeinschaft auszurotten. Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat diesen Begriff am Montag ausdrücklich auf das Massaker von Srebrenica in Bosnien angewendet. Als Synonym für "Völkermord" ist international auch der Begriff "Genozid" geläufig.

Der Begriff "Genozid" ist aus dem griechischen "genos" ("Herkunft") und dem lateinischen "caedere" ("töten") zusammengesetzt. Der jüdische Anwalt Raphael Lemkin, der aus Polen in die USA geflüchtet war, prägte das Wort 1944, um eine Grundlage für die Bestrafung der Verbrechen zu legen, die von den Nationalsozialisten begangen wurden.

UNO-Konvention

Völkermord beschreibt nach dem Artikel 2 der UNO-Konvention 260 zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 Handlungen gegen Mitglieder einer nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppe, die in der Absicht begangen werden, die Gruppe ganz oder zum Teil auszulöschen. Mit der Konvention 260 wurde der Völkermord international geächtet. Diese Konvention wurde inzwischen von 140 Staaten ratifiziert.

Zu den Straftatbeständen, die von der Völkermords-Konvention erfasst werden, gehört das Töten, das Zufügen von ernsthaften körperlichen oder geistigen Schäden, die Auferlegung von Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen, die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung und Verschleppung von Kindern. (APA/AFP)