*Alexandra Knell ist Rechtsanwältin und Wirtschafsmediatorin

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Fehlermanagement in Unternehmen ist ein abteilungs- und fachbereichsübergreifendes Thema, das niemanden ausnimmt. Vor allem, da seit 1. 1. 2006 Strafverfahren nicht nur gegen die verantwortlichen Personen (v. a. Führungskräfte, Geschäftsführer und Unternehmer), sondern auch gegen Unternehmen eingeleitet werden können.

Beispiel

Vor dem Betriebsgelände stürzt ein Passant infolge nicht geräumter Schneefläche auf dem Gehsteig und bricht sich ein Bein. Für die Gehsteigreinigung ist der Security-Manager der Firma verantwortlich. Innerhalb seiner Abteilung war die Reinigung ungenügend geregelt, die Zuständigkeiten schlecht kommuniziert. Der Security-Manager versucht aus Angst vor Konsequenzen, den Unfall vor der Geschäftsleitung zu vertuschen und leugnet vor der verletzten Person jegliche Verantwortung für deren Sturz. Die verletzte Person erstattet daraufhin Strafanzeige gegen das Unternehmen und den Security-Manager wegen fahrlässiger Körperverletzung und klagt beide auf Schadenersatz.

Strafverfahren gegen Unternehmen sind seit 1. 1. 2006 möglich, wenn ein Unternehmensentscheidungsträger die gebotene Sorgfalt schuldhaft außer Acht gelassen hat, insbesondere durch Unterlassung von technischen, organisatorischen oder personellen Maßnahmen. Zusätzlich kann sich die verletzte Person mit ihren persönlichen Ansprüchen (Schmerzensgeld) - wie bisher - auch zivilrechtlich an das Unternehmen oder an den Security-Manager wenden.

Ein wirksames Fehlermanagement hätte in diesem Fall vermutlich helfen können,

  • den Fehler nicht zu vertuschen,
  • einen Dialog mit der verletzten Person herzustellen und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen,
  • sofort Maßnahmen zu ergreifen, um eine Fehlerwiederholung zu vermeiden.

Aus juristischer Sicht empfiehlt sich daher:

1. Eine entsprechende Unternehmenskultur, die Vertuschen von Fehlern weit gehend vermeidet. Denn vertuschte Fehler verhindern nicht nur Verbesserung und zukünftige Fehlervermeidung, sondern führen oft erst durch den Vertuschungsversuch zu strafrechtlichen Konsequenzen.

2. Entsprechende interne und externe Kommunikation - so können immer wieder kostspielige Klagen durch kostengünstigere außergerichtliche Lösungen vermieden werden.

3. Juristisches Basis-Know how über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Firma und Mitarbeiter im Falle eines Fehlers relevant werden können. (Alexandra Knell*, Der Standard, Printausgabe, 24./25.02.2007)