Homosexuelle rütteln derzeit offenbar an den Grundfesten des deutschen Staates, weil sie an den Grundfesten der Ehe zwischen Mann und Frau rütteln. Auch Schwule und Lesben sollen, geht es nach den Plänen der rot-grünen Regierung, eine "eheähnliche Partnerschaft" vor dem Standesbeamten schließen dürfen. Dabei wundert den ignoranten Heterosexuellen der Elan, mit dem es Homosexuelle zum Standesamt zieht. Schwule Brüder und Schwestern, ist die bürgerliche Ehe an sich nicht eher ein Auslaufmodell angesichts steigender Scheidungsraten und wachsender Gewalt in der Familie? Derzeit sind die Deutschen als eines der letzten Länder in der EU aufgerufen, sich zur rechtlichen Stellung einer homosexuellen Beziehung eine Meinung zu bilden. Gesetze, die Schwule und Lesben benachteiligen, sollen nun geändert werden, obwohl sich bereits 1993 die deutsche Verfassungskommission dafür ausgesprochen hat, dass niemand aufgrund seiner sexuellen Identität benachteiligt werden darf. Auch im Amsterdamer EU-Vertrag gibt es den Artikel 13, der "Diskriminierung wegen sexueller Orientierung" verbietet. Trotzdem besteht Handlungsbedarf, denn die katholische Kirche widersetzt sich jeder Gleichbehandlung: Ehen sollen auch künftig nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden können, der Kinder wegen. Doch was ist diese Art der Ehe wirklich noch wert, wenn künstliche Befruchtung den Zeugungsakt ersetzen kann, wenn eheliche Kinderlosigkeit üblich ist oder wenn in einer Beziehung Kinder aus mehreren Partnerschaften leben? Können Homosexuelle etwa keine Kinder erziehen? Tatsächlich ist die Heirat eine Entscheidung, ein Akt der Wahl und damit ein Stück Entscheidungsfreiheit, Freiheit eben. Gelingt es den Schwulen und Lesben in Deutschland, diese Freiheit zu erstreiten, dann haben sie ein zentrales Symbol für soziale Akzeptanz erreicht. Und darauf haben Homosexuelle ein veritables Grundrecht. Gerhard Plott