Sorgen
Vor allem Selbstständigen und Freiberuflern bereitet die neue Regelung Sorgen, da die GEZ streng zwischen Wohn- und Bürobereich unterscheidet: Ein angemeldeter Fernseher im Wohnzimmer entbindet nicht von der PC-Gebühr im Heim-Büro. Auch Unternehmen müssen für Internet-PCs und neuartige Empfangsgeräte Gebühren entrichten. Die Zahlung wird nicht pro Rechner fällig, sondern pro Filiale. Handys und Laptops sollten einem Betriebsgrundstück genau zugeordnet und in einem Inventarverzeichnis eingetragen werden. Nur dann sind die Geräte von einer separaten Gebühr befreit, rät der BITKOM.
Entschärfte Version
Im privaten Bereich ist die Gebührenpflicht entschärft. Wer bereits für einen gemeldeten Radio oder Fernseher zahlt, ist von der neuen Monatsgebühr von 5,52 Euro für den internetfähigen Computer entbunden. Ein pragmatischer Zugang der GEZ, da Privatpersonen der Besitz von Empfangsgeräten schwer nachgewiesen werden kann. Die GEZ ist keine Behörde, sondern ein Dienstleister der Rundfunkanstalten ARD und ZDF, und kann keine Privatpersonen zur Auskunft über den Besitz eines Computers zwingen. Wer eine Homepage betreibt, sollte dennoch aufpassen, da hier der Verdacht nahe liegt, dass ein privater Internet-PC im Spiel ist.
Keine Zeit für Freundschaften