In der ORF-Sendung "Hohes Haus" hat BZÖ-Politiker Haider eine entsprechende Verordnung angekündigt. Es geht um die slowenischsprachigen Zusatztaferln an den Ortseinfahrten von Bleiburg und Ebersdorf, deren Rechtswidrigkeit der Verfassungsgerichtshof (VfGH) erkannt hatte. Haider hätte das entsprechende Erkenntnis bis Ende letzten Jahres im Landesgesetzblatt veröffentlichen müssen - und er hätte danach wohl auch neue zweisprachige Schilder aufstellen müssen.
Nachfrist
Das hat er vermieden - woraufhin ihm VfGH-Präsident Karl Korinek eine Nachfrist bis zum 23. Februar gesetzt hat, dann würde Exekution gegen Haider geführt. Dem versucht der Landeshauptmann mit der Schraub-Aktion zu entgehen.
"Eine pure Pflanzerei", kommentiert der Landessprecher der Kärntner Grünen, Rolf Holub, im Standard-Gespräch Haiders Idee: "Damit übertrifft er den Villacher Fasching. Aber das ist ja seine Strategie: Jedes Mal lässt er sich etwas Neues einfallen, bekommt dafür Aufmerksamkeit und Unterstützung bei den Leuten im Unterland, die so fixiert auf die Vergangenheit sind, dass sie sich vor allem fürchten, was von außen kommt - und sei es aus Wien vom VfGH. Denen sagt er: Ich beschütz Euch. Und die wählen ihn dann."
Zusatztaferl akzeptiert
Haider argumentiert so: "Der Verfassungsgerichtshof hat ja nicht die Verordnung aufgehoben, sondern hat ja nur einige Teile daraus, nämlich den Begriff Zusatztafel aufgehoben, sodass wir es relativ einfach haben. Diese Verordnung kann jetzt gar nicht mehr bekämpft werden. Wir werden einfach das Zusatztaferl in die Ortstafel hineinschrauben. Damit tun wir dem Gesetz genüge. Und ich glaube, das ist ein vernünftiger Weg, weil ja die Bevölkerung an sich das Zusatztaferl sehr gut akzeptiert hat."
Für den früheren VfGH-Präsidenten Ludwig Adamovich, unter dessen Präsidentschaft die Ortstafelfrage gegen die Vorstellungen Haiders entschieden worden ist, reicht das nicht: "Der offensichtliche Sinn der Schutzbestimmung des Artikels 7 des Staatsvertrages ist es, die Gleichrangigkeit der beiden Sprachen zu schützen. Und wenn man da verschiedene Schriftgrößen verwendet, dann ist das gerade nicht der Fall."
Rechlich zulässig?