Zürich - Die Swiss macht ernst: Sie fordert von der Regionalpilotengewerkschaft Swiss Pilots 802.000 Schweizer Franken (494.695 Euro) Schadenersatz für den eintägigen Streik vom letzten September. Damals musste die Swiss 142 Flüge streichen. 8.900 Passagiere waren betroffen.

Die Forderung sei "ein Vollzug von dem, was wir am Streiktag bereits angekündigt hatten", sagte Swiss-Sprecher Franco Gullotti auf Anfrage zu einem entsprechenden Artikel in der "Sonntagszeitung". Damals hatte die Fluggesellschaft verlauten lassen, dass sie als Konsequenz des Streiks der Regionalpiloten von den Swiss Pilots und deren Organen Schadenersatz fordern werde.

"Rechtswidrig"

Mit dem Arbeitskampf wollten die Streikenden eine Angleichung ihrer Arbeitsbedingungen an das restliche Pilotenkorps erreichen. "Wir halten den Streik für rechtswidrig, weil ein Streik nur als Ultima Ratio gebraucht werden darf. Wir hatten aber bereits vor dem Streik einen Termin für eine weitere Gesprächsrunde", sagte Gullotti. Deshalb sei der Streik nicht verhältnismässig und damit rechtswidrig gewesen.

Die Schadenersatzforderung von 802.000 Schweizer Franken berechne sich aus den entgangenen Erträgen, den Kosten für Umbuchungen, Hotels, Verpflegung sowie die Zumiete von Bussen und Flugzeugen. Davon abgezogen worden seien die nicht angefallenen Flugkosten wie Treibstoff oder Landegebühren. "Nicht eingerechnet ist der Imageschaden", sagte Gullotti.

Wenn sich die Swiss Pilots weigerten zu zahlen, "behalten wir uns vor, im Rahmen des rechtlich Möglichen den Schadenersatz zu einzufordern", sagte Gullotti. Es gibt dabei verschiedene Optionen, wie etwa eine Betreibung oder eine Schadenersatzklage. Bei den Swiss Pilots war niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Keine Retourkusche

Die Schadenersatzforderung der Fluggesellschaft sei keine Retourkutsche dafür, dass die Swiss Pilots ein paar Monate später den Entwurf für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abgelehnt hätten, stellte Gullotti klar. Die Regionalpiloten hatten im Januar bekannt gegeben, statt dessen den Prozess vor dem Basler Schiedsgericht weiterführen zu wollen.

Der neue GAV hätte zwar Verbesserungen etwa beim Lohn und der Sozialversicherung gebracht. Aber der Vertrag hätte weiterhin grosse Unterschiede zu den Bedingungen für die Europaflotte der ehemaligen Swissair-Piloten bedeutet. Die Swiss Pilots pochen aber auf gleiche Bedingungen für alle Swiss-Piloten im Europaverkehr.

Der Prozess vor dem Basler Schiedsgericht stehe erst ganz am Anfang, sagte Gullotti. Trotz des Prozesses sei die Swiss aber nach wie vor an einer zukunftsorientierten Lösung am Verhandlungstisch mit den Regionalpiloten interessiert. (APA)